Von Warenhausdetektiven muss man sich nicht alles gefallen lassen. Das Beispiel einer Rentnerin, die in Zürich auf der Strasse angehalten wurde, zeigt: Das Verhalten der Detektive war illegal (mehr dazu in der Service-Box unten).
Folgendes ist passiert: Nach ihrem Einkauf im Warenhaus Manor in Zürich wird Ruth B. an einem Samstamorgen auf einer Seitengasse der Bahnhofstrasse von zwei Ladendetektiven angehalten. Sie verlangten, sie solle für eine Untersuchung zurück ins Warenhaus kommen. Unter den Blicken zahlreicher Zuschauer wird die Rentnerin zurück ins Geschäft eskortiert.
Die Kundin wird in einem kleinen Raum untersucht
Dort angekommen, wird Ruth B. in einen engen Raum im Untergeschoss gedrängt. Sie muss ihre Einkäufe auspacken. Quittungen werden verglichen, Jackentaschen durchsucht. Nach der entwürdigenden Prozedur steht fest: Ruth B. hat nichts gestohlen. Trotzdem wird ihr Personalausweis kopiert. Eine Erklärung bekommt sie nicht zu hören, ebenso wenig eine Entschuldigung.
Dieses Vorgehen entspreche nicht den Weisungen, schreibt Manor an «Kassensturz». Grund für die Durchsuchung war offenbar eine Verwechslung. Solche «Falschanhaltungen» kommen laut Manor nur sehr selten vor. In diesem Fall habe der Detektiv seine Kompetenzen überschritten und «unangemessen» reagiert.
Der Detektiv arbeitet heute nicht mehr bei Manor
Rechtliche gesehen darf ein Detektiv eine Kundin ohne konkrete Anhaltspunkte weder anhalten noch kontrollieren. Überschreitet er wie in diesem Fall seine Befugnisse, kann sich ein Detektiv strafbar machen (siehe Service-Box).
Man habe mit der betroffenen Kundin das Gespräch gesucht und sich für das Vorgehen des Sicherheitsmitarbeiters mit einem Gutschein entschuldigt, schreibt Manor. Der Schreck sitzt zwar nach wie vor tief, doch für Ruth B. ist die unschöne Angelegenheit damit erledigt. Für den forschen Detektiv hatte die Sache ein Nachspiel. Er arbeitet heute nicht mehr für Manor.
Kassensturz, 28.01.20, 21.05 Uhr