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Aufgelaufen aufs Ständemehr Selbstbestimmungs-Initiative erleidet Schiffbruch

«Selbstbestimmungs-Initiative»

Eidg. Vorlage: Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter»

  • JA

    33.8%

    872'803 Stimmen

  • NEIN

    66.2%

    1'712'999 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    0.0

  • NEIN

    23.0

  • Die Vorlage «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungs-Initiative) scheitert am Ständemehr sowie an einem Volks-Nein von 66,3 Prozent.
  • Die Initiative der SVP hätte verlangt, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht immer Vorrang hat.
  • Die SVP kämpfte alleine für das Anliegen.

66,2 Prozent der Stimmberechtigten und sämtliche Stände sagen Nein zur Selbstbestimmungs-Initiative der SVP – dies das offizielle Endergebnis. Am Verhältnis zwischen Landes- und Völkerrecht ändert sich somit nichts.

Am deutlichsten war die Ablehnung im Kanton Neuenburg (77,4 Prozent Nein). Am wohlwollendsten stand man der Vorlage im Kanton Schwyz gegenüber (52,9 Prozent Nein).

Mässiges Interesse auf dem Land

Die Stimmbeteiligung war nicht sonderlich hoch. Sie lag bei 47,7 Prozent. Dies steht laut Politologe Lukas Golder mit der unterschiedlichen Gewichtung der Selbstbestimmungs-Initiative in urbanen und ländlichen Gebieten in Verbindung.

«In den Grossstädten hat die Gegenmobilisierung zur SVP-Initiative funktioniert – darüber hinaus aber kaum. In der Westschweiz und auf dem Land ist die Stimmbeteiligung teilweise sehr tief im Vergleich zur Relevanz der Vorlage», so Golder.

Video
Gegenmobilisierung zur SVP-Initiative hat nur in den Städten funktioniert
Aus News-Clip vom 25.11.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 4 Sekunden.

Volksrechte fast ohne Einschränkung

Mit der Selbtbestimmungs-Initiative wollte die SVP erreichen, dass angenommene Volksinitiativen wortgetreu umgesetzt werden müssen – auch wenn sie völkerrechtliche Bestimmungen verletzen.

Auslöser für die Initiative war ein Bundesgerichtsurteil von 2012. Es untersagte die Ausschaffung eines Ausländers, obwohl das Stimmvolk die Ausschaffungsinitiative der SVP angenommen hatte. Dabei berief sich das Bundesgericht auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Die Durchsetzungsinitiative der SVP zu Ausschaffungen wurde abgelehnt. Zur Debatte steht nun eine allgemeine Version davon. Wird eine Volksinitiative angenommen, die nicht mit einem internationalen Vertrag vereinbar ist, dürfte die Schweiz den Vertrag nicht mehr anwenden.

Argumente der Initianten verfingen nicht

Die SVP argumentierte, die direkte Demokratie werde zunehmend ausgehebelt. Die anderen Parteien stellten sich geschlossen gegen die Initiative und warnten, die Schweiz würde zu einem unverlässlichen Partner, wenn sie sich vorbehalten würde, Verträge nicht einzuhalten.

Video
Nein zur Selbstbestimmungs-Initiative
Aus Tagesschau vom 25.11.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 40 Sekunden.

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