Der Fall ereignete sich im Juni 2021. Vor unzähligen Passantinnen und Passanten hatte der 63-jährige christliche Fundamentalist an der Zürcher Bahnhofstrasse zu seiner «Predigt» angesetzt: Homosexualität sei eine Sünde und solche Beziehungen hätten vor Gott keine Gültigkeit. Homosexuelle Liebe sei zudem keine Liebe, sondern «böse Lust» und «schändliche Begierde». Weil zwei Passanten die Polizei riefen, fand die Predigt dann ein rasches Ende. Nun musste sich der Mann am Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
Homosexuelle herabgesetzt und diskriminiert
Er habe nur aus der Bibel zitiert, verteidigte sich der Beschuldigte vor Gericht. Er beteuerte in der Befragung, dass er niemanden diskriminiere, sondern vielmehr «Retter der Homosexuellen» sei. Er habe den «göttlichen Auftrag», sie zur Umkehr zu bewegen, also zur Heterosexualität zu bekehren.
Für das Gericht war jedoch klar, dass der Beschuldigte mit seiner «Predigt» Homosexuelle herabsetzte und diskriminierte. Der 63-Jährige wird zu einer Geldstrafe verurteilt von 95 Tagessätzen zu 160 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Dabei stützte sich das Gericht auf den neuen Diskriminierungsartikel, den die Schweizer Stimmberechtigten im Februar 2020 guthiessen. Dieser verbietet Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung. Es handelt sich um eines der ersten Urteile in der Schweiz, bei welchem die Ausweitung des Gesetzesartikels zum Zuge kommt.
Bereits im April wurde ein Mann per Strafbefehl im Kanton Waadt zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. In einem Video hatte er eine lesbische Journalistin beleidigt und sich auch homophob geäussert.