- Der Flugzeughersteller Pilatus hat nicht gegen das sogenannte Söldnergesetz verstossen.
- Pilatus musste Dienstleistungen in Saudi-Arabien nicht dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) melden.
- Die Bundesanwaltschaft hat das entsprechende Strafverfahren eingestellt, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.
Die Einstellungsverfügung vom 18. November ist inzwischen rechtskräftig. Das EDA hatte Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Es hatte dies damit begründet, dass Pilatus Flugzeug-Wartungsaufträge in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht korrekt gemeldet habe, wie dies das Söldnergesetz vorschreibe.
Die Bundesanwaltschaft sieht jedoch keine Verletzung der Meldepflicht. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) habe die befristete Ausfuhrbewilligung im September 2016 verlängert, ohne die Firma zu konsultieren, heisst es in der Verfügung, die der Agentur Keystone-SDA vorliegt.
Damit habe für Pilatus kein Anlass und auch keine Gelegenheit bestanden, Meldung zu erstatten. Das Unternehmen hatte zudem geltend gemacht, das EDA und das Seco seien über die erbrachten Dienstleistungen im Bild gewesen.
Geplante Anpassung des Söldnergesetzes
In der Wintersession hatte sich auch der Ständerat auf die Seite der Flugzeugwerke in Stans gestellt. Er nahm gegen den Willen von Rot-Grün und des Bundesrates zwei verbindliche Vorstösse an, die Anpassungen des Söldnergesetzes fordern. Bereits der Nationalrat hatte eine Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission angenommen, die eine andere Interpretation des Söldnergesetzes verlangt. Der Bundesrat hatte diese ebenfalls abgelehnt.
Bei den umstrittenen Dienstleistungen von Pilatus in Saudi-Arabien geht es unter anderem um technischen Support, Ersatzteilmanagement und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren. Laut dem EDA stellt dies eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Saudi-Arabien ist aktiv am Krieg in Jemen beteiligt.