Nach unzähligen, teils hitzigen politischen Diskussionen wird im Kanton Basel das Betteln ab dem 1. September wieder stark eingeschränkt. Dies hat die Basler Regierung beschlossen, Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) informierte am Donnerstag über die Details der Umsetzung.
Untersagt ist neben dem organisierten Betteln neu das aggressive und aufdringliche Betteln. Zudem ist das Betteln im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt, wenn dabei die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird. Dazu gibt es zahlreiche Verbotszonen: Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen, Einkaufsläden, Banken, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentliche Gebäude und die Umkreise von ÖV-Haltestellen sowie von Spielplätzen sind für Bettlerinnen und Bettler neu tabu. Es gilt eine Abstandsregel vom fünf Metern rund um diese Örtlichkeiten.
Die Leute sind vorbereitet.
Man habe die Bettler, die vor allem aus Osteuropa kommen, in den letzten Wochen auf die neuen Regeln aufmerksam gemacht, erklärt Alexandra Maier von der Abteilung Community Policing bei der Basler Polizei. Man sei dabei auf Verständnis gestossen: «Die Leute sind vorbereitet.» Falls jemand ab dem 1. September beim Betteln in den Verbotszonen erwischt wird, muss er oder sie mit einer Busse von 50 bis 100 Franken rechnen. Man werde bei der Kontrolle nicht anders als bei sonstigen Gesetzesverstössen handeln, verspricht Maier. «Ein Massband wird sicher nicht neu Teil der Polizeiausrüstung.»
Ob die Bettlerinnen und Bettler mit den schärferen Regeln die Stadt gleich ganz verlassen, kann Maier nicht sagen. Sie geht jedoch davon aus, dass das neue Bettelverbot nicht zu grösseren Problemen führen wird: «Wir mussten schon beim früheren Bettelverbot kaum Bussen ausstellen und setzen auch jetzt wieder auf einen anständigen Umgang miteinander.»
Verbot aufgehoben und nun wieder eingeführt
Der Grosse Rat hatte sich nach längeren politischen Diskussionen letzten Juni für scharfe gesetzliche Einschränkungen der Bettelei ausgesprochen. Auf eine Wiedereinführung des 2019 aufgehobenen pauschalen Bettelverbots, wie das der Grosse Rat eingefordert hatte, konnte die Regierung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht eingehen. Sie schlug deshalb Einschränkungen vor, die ihrer Ansicht nach dem Urteil standhalten würden.