- Im Parlament ist weiterhin umstritten, ob ein Flüchtling bei der Reise in sein Herkunftsland den Flüchtlingsstatus in der Schweiz verlieren soll.
- Der Ständerat will Rückreisen unter strengen Vorgaben ermöglichen und stellt sich gegen das vom Nationalrat beschlossene Totalverbot.
Gegen Ausnahmen beziehungsweise für die automatische Aberkennung des Status hatte sich der Nationalrat mit knapper Mehrheit ausgesprochen. Die Befürworter eines Totalverbots ohne Ausnahmen argumentierten vor allem mit der fehlenden Gefährdung.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga räumte im Ständerat ein, dass die Heimatreisen von Flüchtlingen für viel Unmut gesorgt hätten. Deshalb habe der Bundesrat auch die Beweislastumkehr zulasten der Flüchtlinge vorgeschlagen. Diese werde auch vom Bundesverwaltungsgericht mitgetragen. Die nationalrätliche Lösung gehe aber zu weit und widerspreche der Genfer Flüchtlingskonvention.
Der Ständerat will nun das Totalverbot aufweichen: Der Flüchtling muss glaubhaft machen, dass er aufgrund eines «Zwangs» in den Heimatstaat reisen muss. Die Version des Ständerats ist ein Kompromiss und würde geltendes Recht verschärfen.