- Per 1. April stehen den Zentralschweizer Kantonen 20 Zellen im Flughafengefängnis Zürich zur Verfügung.
- In den Zellen werden Ausländer, die sich ihrem Ausweisungsentscheid widersetzen, eingesperrt.
- Die Unterbringung im Flughafengefängnis soll eine «rechtskonforme» und «professionelle» Betreuung gewährleisten, so die Behörden der Zentralschweiz.
Wenn sich eine Person gegen die Ausschaffung wehrt oder Fluchtgefahr besteht, wird sie eingesperrt. Dies, um die Ausschaffung sicherzustellen. Da die betroffenen Personen keine Straftat begangen haben, gelten für sie eigentlich erleichterte Haftbedingungen. Im Jahr 2020 hatte die nationale Kommission zur Verhütung von Folter aber festgestellt, dass Personen in Administrativhaft übermässig eingeschränkt werden.
Auch das Bundesgericht hat mehrfach kritisiert, dass Personen in den kantonalen Gefängnissen inhaftiert werden. Mit der Verlegung der Personen in das Flughafengefängnis sollen nun angemessene Haftbedingungen gewährleistet werden.
Der Kanton Zürich baut per April 2022 das bestehende Flughafengefängnis in ein Zentrum für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft mit rund 130 Plätzen um. 20 davon werden zukünftig für die Zentralschweizer Kantone reserviert sein.