Um es vorwegzunehmen: Frauen kamen in der Tendenz bei den Covid-Massnahmen nicht etwa schlechter weg, weil sie Frauen sind. Sondern: Es geht um die Branchen, in denen sie arbeiten oder wegen ihrer kleinen Arbeitspensen. Am stärksten betroffen seien Mütter und Frauen mit Migrationshintergrund gewesen. Dies erklärt Bettina Fredrich, Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF). «Sie gehören zu den Verliererinnen.»
Ein Grund dafür sei, dass viele Frauen in schlechter bezahlten Berufen arbeiteten. Die Einkommensungleichheit im Tieflohnbereich habe zugenommen. «Die Haushalte mit den kleinen Einkommen hatten während der Pandemie noch kleinere Einkommen. Und dort hat es halt überdurchschnittlich viele Frauen, Mütter, Alleinerziehende und niedrig qualifizierte Frauen.»
Bei den finanziellen Hilfen des Bundes sei weniger Geld in Branchen der sogenannten «sonstigen Dienstleistungen» geflossen als erwartet, steht in der Studie. Zu diesen Dienstleistungen gehören Coiffeure und Kosmetikstudios. Auch das Branchen mit hohem Frauenanteil.
Keine Hilfe für Privatangestellte
Eine Gruppe sei bei den Entschädigungen völlig vergessen gegangen, sagt Bettina Fredrich: die Angestellten in Privathaushalten: «Sie haben überhaupt nicht von Hilfen profitiert. Und dort arbeiten grossmehrheitlich Frauen.» 50'000 Angestellte in Privathaushalten gebe es in der Schweiz. Davon seien rund 90 Prozent Frauen.
Diese Angestellten müssten künftig besser unterstützt werden. Die Kommission für Frauenfragen fordert unter anderem auch bessere Möglichkeiten zur Kinderbetreuung wie Kitas oder Tagesschulen, damit Frauen in höheren Pensen berufstätig sein könnten.
Dass aus der Pandemie Lehren gezogen werden müssen, sieht auch Daniella Lützelschwab. Sie ist Arbeitsmarktexpertin beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. Es sei aber kein Geschlechterproblem. Sie spreche von Mitarbeitenden mit und ohne Elternpflicht.
Unternehmen müssten sich auf den Fall einer nächsten Pandemie vorbereiten. «Darum ist es sicher wichtig, dass sich jedes Unternehmen die Frage stellt: Wo kann ich für den Fall, dass es zukünftig nochmals eine solche Situation geben könnte, etwas machen? Ich gehe davon aus, dass man die Grundlagen auch auf Ebene der Gesetze nochmals überprüft.»
So müssten die Frage der Entschädigungen im Epidemiengesetz geregelt werden. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen aber bleibt dabei: Auch in der Gleichstellungsfrage müsse sich mehr bewegen. Diese sei kein «nice-to-have», sondern ein Verfassungsauftrag.