- Professor Wolfgang Stölzle ging am Freitag an die Öffentlichkeit.
- Er beschuldigt einen ehemaligen Doktoranden, eine «Vernichtungskampagne» gegen ihn zu führen.
- Gegen seine Institutsführung gebe es bis jetzt keine konkreten, juristischen Vorwürfe.
- Stölzle wurde im Dezember von der Universität St. Gallen (HSG) im Zusammenhang mit der Plagiatsaffäre vorläufig freigestellt.
Er wolle medial verbreitete Falschinformationen richtig stellen, sagte Wolfgang Stölzle vor den Medien. Die Vorwürfe gegen ihn stimmten nicht und es sei im Rahmen der Medien-Berichterstattung zu einer Vorverurteilung gekommen.
Wolfgang Stölzle streitet ab, in die Plagiatsaffäre verwickelt zu sein. Er sei auch nicht der Habilitationsvater seines Kollegen gewesen, sondern lediglich einer von vier Gutachtern.
Er habe zudem keine Drohbriefe an Studierende verschickt, wie dies teilweise in den Medien verbreitet worden sei. Es treffe jedoch zu, dass an einen ehemaligen Doktoranden eine «anwaltliche Abmahnung» gegangen sei. Diese Abmahnung stehe in Zusammenhang mit Vorwürfen, die dieser ehemalige Doktorand in den Medien verbreitet habe. Hintergrund sei, so die Behauptung Stölzles, eine Auseinandersetzung zur Benotung der Dissertation dieses Doktoranden. In den Augen Stölzles ist dies der Ausgangspunkt für das, was er eine «Vernichtungskampagne» gegen seine Person nennt. Der Doktorand wird nicht namentlich genannt.
Offene Verfahren
An der Universität St. Gallen laufen diverse Untersuchungen. Einerseits im Zusammenhang mit Plagiatsvorwürfen, andererseits werden auch die Vorwürfe an die Institutsführung untersucht. Das Institut wird zur Zeit von einem Sachwalter geführt.