Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz kann den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten mit 41 weiteren Staaten einführen.
- Der Nationalrat hat seine rechtsstaatlichen Bedenken bei Saudi-Arabien aufgegeben und pocht bei Neuseeland nicht mehr auf ein Sozialabkommen.
In der ersten Beratungsrunde hatte der Nationalrat dem Austausch mit Saudi-Arabien wegen rechtsstaatlicher Bedenken nicht zugestimmt. Weil das Parlament für den AIA generell strenge Voraussetzungen eingebaut hat, zeigte sich die grosse Kammer nun aber einverstanden.
Auch bei Neuseeland lenkte der Nationalrat ein. Ursprünglich sollte der Beschluss an den Bundesrat zurückgewiesen werden mit dem Auftrag, ein Sozialabkommen auszuhandeln. Dies vor dem Hintergrund, dass Schweizer nach zehn Jahren in Neuseeland das Recht auf eine Rente haben. Die Schweizer AHV-Rente wird aber davon abgezogen, wenn der neuseeländische Staat davon weiss. Deshalb versteuern viele ihre AHV-Rente nicht, was in Neuseeland als Steuerhinterziehung gilt.
SVP am Schluss allein
Der Nationalrat wollte somit ursprünglich verhindern, dass Neuseeland künftig über den AIA von den Renten erfährt. Zuletzt plädierte jedoch nur noch die SVP für eine Rückweisung an den Bundesrat. Die Schweizer Rentnerinnen und Rentner dürften nicht geopfert werden, sagte Thomas Matter (SVP/ZH). Die Mehrheit befand jedoch, Schweizerinnen und Schweizer in Neuseeland müssten das dortige Recht einhalten.
Nachzahlungen, aber keine Strafverfahren
Die Betroffenen werden in Neuseeland Nachsteuern zahlen müssen, wenn sie ihre Schweizer AHV-Rente bisher nicht versteuert haben. Strafrechtliche Verfahren wird es laut Finanzminister Ueli Maurer dagegen nicht geben.
Über Neuseeland muss nun nochmals der Ständerat befinden. Es handelt sich aber um eine Formsache: Weil die grosse Kammer in der ersten Beratungsrunde Rückweisung beschlossen hatte, konnte der Ständerat nur über Rückweisung befinden und nicht über den AIA mit Neuseeland.
Datensicherheit und Vertraulichkeit
Der AIA soll mit allen Staaten nur dann erfolgen, wenn der Partnerstaat die Voraussetzungen erfüllt. Das Parlament hat die Kriterien genauer umschrieben. Der Bundesrat muss sich unter anderem vergewissern, dass Datensicherheit und Vertraulichkeit gewährleistet sind. Der Nationalrat hatte zunächst auch die Korruption zu einem Kriterium machen wollen. Darauf hat er nun verzichtet.
Wie im Ständerat kam er zum Schluss, angesichts der allgemeinen Sicherheitsmechanismen sei die Erwähnung von Korruption nicht nötig. Dazu gehört das Spezialitätsprinzip, das gewährleisten soll, dass Informationen nur zu dem im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. Die Parlamentskommissionen werden zu den Ergebnissen der Länderprüfungen konsultiert.
Beschwerde möglich
Finanzminister Maurer betonte, auch der individuelle Rechtsschutz sei gewährleistet. Betroffene hätten das Recht, Beschwerde zu erheben und allenfalls bis vor Bundesgericht zu gehen. «Ich denke, damit haben wir ein Gesamtpaket geschnürt, das es erlaubt, diese Verträge in Ihrem Sinne gut umzusetzen», sagte er.
Die Schweiz hatte den AIA im Jahr 2017 mit 38 Ländern und Territorien eingeführt, darunter mit den EU-Staaten. Mit diesen werden 2018 erstmals Daten ausgetauscht. Die Bundesbeschlüsse für die 41 neuen Staaten folgen dem bisherigen Modell.