Das Wichtigste in Kürze
- Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» will, dass das Bankgeheimnis im Inland bestehen bleibt. Der automatische Informationsaustausch (AIA), den die Schweiz auf Druck gegenüber dem Ausland eingeführt hat, soll im Inland auch in Zukunft nicht eingeführt werden können.
- Der Bundesrat lehnte sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab.
- Der Nationalrat hingegen hat die Initiative zur Annahme empfohlen und gleichzeitig einen Gegenvorschlag gemacht.
- Die zuständige Kommission des Ständerates empfahl sowohl die Initiative als auch den Gegenentwurf zur Ablehnung. Sie hält das Bankkundengeheimnis für ausreichend geschützt. Den Gegenentwurf lehnt sie nur knapp ab.
Argumente der Kommissionsmehrheit: «Die Initiative schränkt den Tatbestand des Steuerbetrugs auf eigentliche Falschbeurkundung ein und lässt andere Umstände, die zu einer vergleichbaren Bestrafung führen könnten, nicht mehr zu», merkte Pirmin Bischof als Sprecher der Kommissionsmehrheit an. Ob ein begründeter Verdacht auf eine schwere Steuerwiderhandlung besteht, müsste jedes Mal von einem Gericht geklärt werden, was die Gerichte zusätzlich belasten würde und die Dauer und Kosten des Verfahrens verteuern würde.
Die Initiative schränkt den Tatbestand des Steuerbetrugs auf Falschbeurkundung ein.
Und im Gegensatz zum heutigen Recht würde die Veruntreuung von Quellensteuern nicht mehr unter schwere Steuerwiderhandlungen fallen. Das wäre eine Verschlechterung der Rechtslage. Auch die Mehrwertsteuern wie alle indirekten Steuern würden nicht erfasst. Damit wäre der Leistungs- und Abgabebetrug in diesem Bereich nicht mehr verfolgbar.
Bei Annahme des Gegenvorschlags könnte weiter das Verrechnungssteuergesetz nicht mehr genügend revidiert werden, sagt Bischof. Die Wirtschaftsverbände fordern seit längerem eine Verrechnungssteuerrevision.
Argumente der Kommissionsminderheit für den Gegenentwurf: Der Bundesrat habe festgehalten, dass die juristischen Mängel im Gegenentwurf beseitigt seien, sagt Karin Keller-Sutter von der FDP. Der Gegenentwurf enthalte weniger Einschränkungen, was die Auskunftserteilung in Steuersachen betreffe.
Bei Annahme des Gegenentwurfs wären Auskünfte an Behörden bei begründetem Verdacht nicht nur in Strafverfahren, sondern auch in Untersuchungsverfahren möglich. Für das Feststellen eines begründeten Verdachts brauche es keinen Gerichtsentscheid, hielt die Ständerätin fest, denn: Die genannten Einschränkungen für Auskunftserteilungen gälten nur für Banken und nicht generell für Dritte. Auch gelten sie nur für die direkten Steuern und nicht für die indirekten, wie etwa die Mehrwertsteuer eine ist.
Die Einschränkungen für Auskunftserteilungen gelten nur für Banken, nicht für Dritte allgemein.
Der Gegenentwurf wäre auch mit den globalen Standards gegen Geldwäscherei vereinbar und der automatische Informationsausaustausch mit dem Ausland wäre nicht infrage gestellt. Weitere Details, die der Bundesrat noch kritisiert hat, könnten problemlos in einer Detailberatung des Gegenentwurfs konkretisiert werden.
Abstimmung: Der Ständerat stimmt dem Beschluss seiner Kommission zu und lehnt die Initiative mit 25 Ja und 19 Nein ab.
Wie geht es weiter? Die Initiative geht zurück an den Nationalrat, der dem Volk den Gegenentwurf vorlegen wollte.