- Die Initiative zum Schutz des Bankgeheimnisses wird zurückgezogen.
- Inzwischen ist laut dem Komitee das Hauptziel erreicht: Das Bankkundengeheimnis im Inland bleibt bestehen.
- Den Entscheid hat das Komitee in Bern bekannt gegeben.
Die Initianten wollten mit der Initiative das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankern und damit das «Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat erhalten», wie es in der Mitteilung heisst. Es sollte sichergestellt werden, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.
Das Volksbegehren war 2013 auf Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Thomas Matter ins Rollen gebracht worden. Die Räte reagierten gespalten: Der Nationalrat unterstützte die Initiative und einen Gegenvorschlag, der Ständerat lehnte beides ab.
Nachdem das Parlament im November eine Verschärfung des Steuerstrafrechts abgelehnt hat, ist gemäss dem Komitee das Hauptziel erreicht: Das Bankkundengeheimnis im Inland bleibt bestehen.