Oktober 2011, IT-Mitarbeiter wird auf Hildebrands Konto aufmerksam: Bei der Bank Sarasin gibt es bürointern eine Diskussion, die sich unter anderem um die Schweizerische Nationalbank (SNB) und um Philipp Hildebrand dreht. Laut Anklageschrift soll ein Arbeitskollege dem IT-Mitarbeiter die siebenstellige Kontonummer des damaligen Nationalbank-Präsidenten zugerufen haben.
November 2011, Sarasin-Mitarbeiter erstellt Bilder des Kontoauszugs: Der heute 43-jährige IT-Mitarbeiter Reto T. tippt die Nummer ins Banksystem ein und wird vom Kollegen auf Hildebrands Dollar-Transaktionen aufmerksam gemacht. Da taucht einerseits für Mitte August 2011 der Kauf von US-Dollar für 400'000 Franken auf. Anderseits ist Anfang Oktober ein Dollar-Verkauf für 475'000 Franken aufgeführt. Dazwischen lag am 6. September die Ankündigung der SNB, einen Euro-Mindestkurs von 1.20 Franken einzuführen. Reto T. dürfte Insidergeschäfte vermutet haben und fertigt drei Printscreens an.
4. November 2011, Reto T. nimmt Kontakt mit Lei auf: Der IT-Mitarbeiter Reto T. sucht seinen Schulfreund Lei auf und bespricht mit ihm Hildebrands Kontobewegungen.
3. Dezember 2011, Gespräch im Haus von Blocher: Am 3. Dezember 2011 treffen sich Christoph Blocher, Lei und Reto T. in Blochers Haus in Herrliberg (ZH). Der Verlauf des Gesprächs wird unterschiedlich beschrieben.
5. Dezember 2011, Blocher informiert Micheline Calmy-Rey: Zwei Tage später nimmt Blocher Kontakt mit Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey auf.
8. Dezember 2011, SNB untersucht Vorwürfe: Lei sendet Kopien der Screenshots an Blocher. Ein paar Tage später trifft sich Blocher erneut mit dem Bundesrat. Er informiert an drei Treffen über verdächtige Transaktionen Hildebrands. Der Bundesrat konfrontiert Hildebrand mit den Vorwürfen. Der SNB-Präsident informiert den Bankrat und legt seine finanziellen Verhältnisse offen.
23. Dezember 2011, SNB: «Keine unzulässigen Transaktionen»: Schliesslich gelangen Informationen über die Dollar-Transaktionen in die Medien. Am 23. Dezember 2011 verschickt die SNB ein Communiqué: Philipp Hildebrand habe vor der Bekanntgabe des Euro-Mindestkurses keine unzulässigen Transaktionen vorgenommen.
Januar 2012, Strafverfahren gegen Reto T. und Lei: Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich eröffnet Anfang Januar 2012 ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Sarasin-Mitarbeiter Reto T. Dieser hatte sich zuvor selbst gestellt. Mitte Januar wird das Verfahren auf den SVP-Kantonsparlamentarier und Anwalt Lei ausgedehnt.
5. Januar 2012, Hildebrand: «Meine Frau ist eine starke Persönlichkeit»: SNB-Präsident Philipp Hildebrand tritt vor die Medien und erklärt: «Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt nicht nur reglementskonform, sondern auch korrekt verhalten.»
9. Januar, 2012, Die E-Mail von Kashya Hildebrand: Hildebrands Kundenberater bei der Bank Sarasin nimmt erstmals Stellung: Hildebrands Frau Kashya habe am 15. August den umstrittenen Dollar-Kaufauftrag in ihrer Galerie persönlich aus eigener Initiative erteilt. Damit gibt es auch keine Telefonaufnahmen, die belegen könnten, dass Kashya Hildebrand und nicht ihr Mann den Kaufauftrag erteilt hat. Bei der E-Mail-Bestätigung von Kashya Hildebrand handelt es sich um eine dreizeilige Nachricht: «Lieber Felix, wie besprochen möchten wir unsere FX-Position von 31 auf 50 Prozent erhöhen.» Im Original heisst es: «we would like to». Diese Formulierung lässt offen, ob der Kauf mit Philipp Hildebrand abgesprochen war.
9. Januar 2012, Hildebrand tritt ab: Um 14.27 Uhr kündigt Hildebrand seinen Rücktritt als Präsident der SNB an. Er sei nicht in der Lage, zweifelsfrei zu beweisen, dass seine Frau und nicht er die umstrittene Transaktion vom 15. August in Auftrag gegeben habe. Er gebe aber sein Ehrenwort, dass er von dem Kauf seiner Frau nichts gewusst habe. Gleichzeitig mit seinem Rücktritt veröffentlicht Philipp Hildebrand auf der Website der Nationalbank neue Dokumente. Darunter befand sich unter anderem eine E-Mail seines Kundenberaters bei der Bank Sarasin, welche die Devisentransaktion in einem neuen Licht erschienen liess. «Ich erinnere Dich daran», schrieb der Kundenberater am 16. August 2011 an Hildebrand auf Englisch, «dass Du während unseres gestrigen Gesprächs gesagt hast, es sei für Dich in Ordnung, wenn Kashya den Anteil an US-Dollar erhöhen wolle.»
9. Januar 2012, Lei: «I seich i d'Hose»: Lei ist am 9. Januar bei einem Interview-Termin mit einer Journalistin von «10vor10», als die Meldung vom Rücktritt von Hildebrand eintrifft. Lei kann die Nachricht kaum fassen. Zugleich widerspricht er dem Vorwurf, den Informanten Reto T. ausgenutzt zu haben. Er sei als Freund und nicht als Anwalt kontaktiert worden.
9. Januar 2012, Blocher nimmt zum Rücktritt Stellung: SVP-Nationalrat Blocher begrüsst den Rücktritt von SNB-Präsident Philipp Hildebrand. Dieser hätte sein Amt nicht mehr ausüben können. Zu seiner eigenen Rolle in der Affäre sagt Blocher am 9. Januar 2012, er habe dem Bundesrat keine Bankauszüge vorgelegt. Er streitet jedoch nicht ab, dass er andere Dokumente vorlegte.
20. März 2012, Strafverfahren gegen Blocher: Am 20. März 2012 eröffnet die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen SVP-Nationalrat Blocher und führt eine Hausdurchsuchung durch. Im Dezember 2015 wird das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sei zum Schluss gelangt, dass Blocher keinen Einfluss auf den Entscheid des ehemaligen IT-Mitarbeiters der Bank Sarasin genommen habe, vertrauliche Bankdaten weiterzugeben.
30. März 2016, Lei und Reto T. stehen vor Gericht: Die Prozesse gegen Lei und Reto T. vor dem Zürcher Bezirksgericht beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem IT-Mitarbeiter mehrfache Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Banken vor und beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Für Lei fordert die Anklage unter anderem wegen Beihilfe zur Verletzung des Bankgeheimnisses eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 110 Franken. Die Verteidiger plädieren auf Freisprüche.
13. April 2016, Schuldsprüche für Reto T. und Lei: Am 13. April 2016 spricht das Bezirksgericht Zürich Reto T. und Lei schuldig. Der Einzelrichter verhängt zwei bedingte Strafen: Der ehemalige Bankmitarbeiter Reto T. erhält eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 Franken wegen Verletzung des Bankgeheimnisses. Lei eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 340 Franken wegen Gehilfenschaft. Lei und Reto T. ziehen das Urteil weiter.
23. August 2017, die «Affäre Hildebrand» endet mit Schuldsprüchen: Das Zürcher Obergericht verurteilt den Thurgauer SVP-Kantonsrat Lei wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 340 Franken. Damit wurde das Strafmass gegenüber der Vorinstanz deutlich reduziert. Der zweite Beschuldigte, der ehemaliger IT-Mitarbeiter einer Bank, wird wegen mehrfacher Bankgeheimnisverletzung mit einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken bestraft. Es verschärfte damit das Urteil des Bezirksgerichts, welches noch 45 Tagesansätze aussprach. Die Probezeit beträgt bei beiden zwei Jahre.