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Aus Rundschau vom 29.03.2017.
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Barrierefreies Reisen Die grössten Trödler beim Bahnhofs-Umbau

Bis 2023 sollten alle Schweizer Bahnhöfe behindertengerecht sein. Neue Daten zeigen, dass zahlreiche Bahnhöfe nicht fristgerecht umgebaut werden. Wer trödelte – und wo noch die meisten Umbauten nötig sind.

Der Bahnverkehr steckt noch immer voller Hindernisse für Menschen mit einer Behinderung. Abhilfe verschaffen soll das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BehiG). Es verpflichtet ÖV-Unternehmen, bis 2023 einen barrierefreien Zugang zu allen Bahnhöfen in der Schweiz zu gewährleisten. Doch jetzt zeigt eine Recherche der «Rundschau»: Viele Bahnhöfe werden nicht rechtzeitig fertig.

Für die umfassenden Anpassungen wurde den ÖV-Unternehmen viel Zeit gelassen: 20 Jahre, von 2003 bis 2023. Laut Bundesamt für Verkehr werden Bund und Kantone sechs bis sieben Milliarden Franken für den Umbau ausgeben.

Die Auswertung von Daten, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen des Bundesamtes für Verkehr macht klar, dass der Grossteil der Umbauten erst noch ansteht. Behindertengerecht sind bisher weniger als die Hälfte aller Bahnhöfe – das BAV spricht im Interview von 800 Bahnhöfen. Bei 300 davon ist der Fall jedoch nicht eindeutig, da keine genauen Informationen vorliegen. Laut BAV sind das jene Bahnhöfe, die unabhängig von dem BehiG ohnehin umgebaut wurden oder noch werden.

Dass alle Bahnhöfe fristgerecht fertig werden, ist unrealistisch. Bereits heute ist sicher, dass sich die Anpassung von mindestens 59 Bahnhöfen verzögern wird. Wann ihr Umbau stattfinden soll, ist noch nicht bekannt.

Wie die Umsetzung des BehiG umgangen wird

Alle 59 Bahnhöfe, deren Umbau sich verzögern wird, gehören zur SBB. Eine fristgerechte Anpassung sei mit verhältnismässigen Mitteln bis 2023 nicht zu realisieren, so die Begründung. Nun muss ein Nachweis erbracht werden, dass der fristgerechte Umbau tatsächlich zu teuer wäre.

Das Behindertengleichstellungsgesetz erlaubt es in Ausnahmefällen ganz auf den behindertengerechten Umbau zu verzichten. Gegenüber der «Rundschau» sprach die SBB von 200 Bahnhöfen, für die man von dieser Ausnahme Gebrauch machen will. Die betroffenen Bahnhöfe seien baulich nicht an das Gesetz anzupassen, etwa weil sie in einer Kurve liegen. An solchen Bahnhöfen sehen die SBB manuelle Einstiegshilfen durch Personal vor.

Andere Verkehrsunternehmen haben sich zur Schliessung von Bahnhaltestellen entschlossen. Ohne Haltestelle kein kostspieliger Umbau. Ein gutes Beispiel für diese Praxis ist der Bahnhof Ferenbalm-Gurbrü in Bern. Die kleine Bahnhaltestelle, die täglich von etwa 80 Menschen genutzt wird, hätte umgebaut werden müssen, um Rollstuhlfahrern einen problemlosen Zugang zum Zug zu ermöglichen. Nun wird sie per Ende 2018 aufgehoben. Wie die Berner Zeitung, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen berichtete, wurde aus Kostengründen auf den Umbau verzichtet.

Die Daten des Bundesamts zeigen: Schweizweit werden mindestens 32 Bahnhaltestellen in den nächsten Jahren wegfallen oder sind bereits gestrichen. Verantwortlich für die Bahnhofsschliessungen sind die SBB, die BLS, die die Berner S-Bahn betreibt und weitere Verkehrsunternehmen in mehreren Kantonen. Neben Bern sind vor allem die Waadt und das Wallis betroffen.

Die SBB sagte gegenüber der «Rundschau», dass sie mit der Schliessung von rund zehn bis 15 weiteren Bahnhöfen rechnet. Welche Bahnhöfe es treffen wird, ist noch nicht bekannt.

Grosse Unterschiede in den Kantonen

Am meisten getrödelt wird im Tessin. Dort sind erst sieben Prozent aller Bahnhöfe behindertengerecht. Auch in den Kantonen Uri und Appenzell Ausserhoden wurden weniger als zehn Prozent der notwendigen Anpassungen vorgenommen. Dabei stehen im Kanton Uri nur zehn Bahnhöfe. Dagegen hat Zürich mit seinen 180 Bahnhaltestellen bereits 44 Prozent aller Umbauten abgeschlossen.

Insgesamt kommt die Umsetzung des BehiG eher schleppend voran. Nur in Nidwalden, Schaffhausen und Obwalden wurde die Mehrheit der Umbauten bereits erledigt.

Am meisten Arbeit steht dem Kanton Waadt bevor. Bis 2030 müssen dort noch an 141 Bahnhöfen Anpassungen vorgenommen werden, an jedem vierten Bahnhof. Der Kanton beherbergt die meisten Bahnhöfe (268), gefolgt von Bern und Zürich. Zur Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit.

In fast allen Kantonen steht der Grossteil der Umbauten noch an. Damit nach 2023 behinderten-unfreundliche Bahnhöfe eine Ausnahme sind, muss in den nächsten Jahren das Tempo bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes steigen.

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