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Basler Verkehrsbetriebe Prozess gegen Ex-BVB-Chefs: Zweitwohnung und Autos auf Spesen

Die ehemalige Führungsriege der Basler Verkehrsbetriebe soll sich wie in einem Selbstbedienungsladen verhalten haben.

Vor dem Basler Strafgericht muss sich die komplette ehemalige Führungsriege der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) verantworten. Gerichtet wird über den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten, den seinerzeitigen Direktor und den Vizedirektor. Das Gericht wirft den drei Männern «ungetreue Geschäftsführung» vor.

Wenn man die Anklageschrift liest, so erhält man den Eindruck, dass sich die drei Männer wie in einem Selbstbedienungsladen gefühlt haben müssen.

Ein Flug im Kampfflieger auf Spesen

Essen und Ausflüge mit den Kollegen sollen regelmässig als Spesen verrechnet worden sein. Auch der Geschäftswagen für den Direktor und seinen Vize, die immerhin je 60'000 Franken gekostet haben, wurden von den BVB bezahlt. Die Fahrzeuge standen zudem nur für sie zur Verfügung, niemand sonst durfte die Geschäftsautos benützen. Und weil der damalige Direktor nicht nach Basel ziehen wollte, zahlte ihm die BVB die Miete für die Zweitwohnung in Basel. Überzeit sollen sich die drei ziemlich üppig ausbezahlt haben. Und weil ein Mitarbeiter grosse Freude an Flugzeugen hatte, soll ihm die BVB-Führungsriege einen Flug in einem Kampfjet für 7500 Franken geschenkt haben.

Die Liste der Vorwürfe liesse sich verlängern. Die Staatsanwaltschaft kritisiert, die drei Ex-Kadermänner hätten sich das alles gegönnt, obwohl es weder im Lohn- oder Personalgesetz noch in der Spesenverordnung eine rechtliche Grundlage dafür gab.

Unter der (damaligen) BVB-Leitung hat sich eine Spesenkultur entwickelt, die in keiner Art und Weise mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar war.
Autor: Anklageschrift Staatsanwaltschaft Basel-Stadt

Als Geschäftsführung wäre es ihre Aufgabe gewesen, die BVB genau vor solchen Machenschaften zu schützen. Doch unter den drei Herren habe sich eine Spesenkultur entwickelt, die «in keiner Art und Weise mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar» gewesen sei.

Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung, da es in dieser Sache noch zu keinem Urteil gekommen ist. Die Urteilsverkündung wird für Donnerstag oder Freitag erwartet.

Regionaljournal Basel, 27.9.2021, 06:30 Uhr ; 

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