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Bedingte Freiheitsstrafe IS-Sympathisant von Bundesanwaltschaft verurteilt

  • Die Bundesanwaltschaft hat einen in der Schweiz ansässigen IS-Sympathisanten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 4500 Franken tragen.
  • Der Mann hatte zwischen Mai und Dezember 2016 zahlreiche Propagandavideos und - bilder vom IS geteilt. Darunter hatte er Kommentare gesetzt wie: «Tötet die Schiiten». Den Fall des Mannes machte der «Sonntagsblick» publik.

Im Mai 2017 wurde am Wohnort des Mannes eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Der Mann gab zu Protokoll, den IS abzulehnen und die Bilder lediglich konsumiert zu haben. Inhalte hätte er mit einem «Like» versehen, «damit alle sähen, was in Syrien und Irak geschehe.» Er wisse, dass es verboten sei, andere zu motivieren, in den Krieg nach Syrien zu gehen.

Die Justiz kam dagegen zum Schluss, dass der Mann «in vollem Bewusstsein des verbotenen Charakters der terroristischen Organisation IS» gehandelt habe.

Bei der Bundesanwaltschaft sind zurzeit rund 60 Strafverfahren hängig – zumeist wegen mutmasslichem Verstoss gegen das Verbot terroristischer Gruppierungen oder krimineller Organisationen.

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