- Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» ohne direkten oder indirekten Gegenentwurf ab.
- Die Vorlage stehe im Widerspruch zur vom Bundesrat ausgearbeiteten Vorlage über die Individualbesteuerung, wird begründet.
- Ebenso ist der Bundesrat gegen die Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten». Für volle Renten für beide Ehepartner fehlten der AHV die Mittel.
Der Bundesrat teilt nach eigenen Angaben das Ziel, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren zu beseitigen. Er lehnt die Initiative jedoch aus mehreren Gründen ab. So schaffe die Initiative zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren ab, stelle aber – anders als die Individualbesteuerung – keine Zivilstandneutralität her.
Grössere Nachteile für unverheiratete Paare möglich
«Je nach Konstellation würde die bestehende Benachteiligung von unverheirateten Personen gegenüber Ehepaaren in derselben wirtschaftlichen Situation weiterbestehen oder sogar noch verstärkt», stellte Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien fest. Sie verwies auf die laufenden Arbeiten zur Einführung der Individualbesteuerung.
Ein Vollsplitting wiederum würde laut Bundesrat die Vorgaben der Volksinitiative zwar vollumfänglich erfüllen, der Preis wäre jedoch eine vergleichsweise hohe Belastung von unverheirateten Personen.
Mindereinnahmen von bis zu 1.4 Milliarden erwartet
Würde der Bundesrat die Initiative provisorisch auf dem Verordnungsweg mittels der alternativen Steuerrechnung umsetzen, wäre er laut Finanzdepartement an einen geltenden Tarif und die Abzüge für unverheiratete Personen gebunden.
In diesem Fall schätzt das Departement die jährlichen Mindereinnahmen grob auf jährlich 700 Millionen bis 1.4 Milliarden Franken. Die untere Bandbreite ergebe sich, wenn unverheiratete Personen mit Kindern künftig nicht mehr vom günstigeren Verheiratetentarif profitieren könnten – und zugleich die zivilstandabhängigen Abzüge für Ehepaare, der Verheiratetenabzug und der Zweiverdienerabzug abgeschafft würden.
Diese Mindereinnahmen fallen grundsätzlich beim Bund an. Weil die Kantone an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer beteiligt sind, würde jedoch gut ein Fünftel der Mindereinnahmen auch zulasten der Kantone gehen.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärte anschliessend die ablehnende Haltung zur Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten». Müssten zwei ganze Renten ausbezahlt werden, koste das die AHV 3.6 Milliarden Franken im Jahr 2030. Sie verwies darauf, dass verheiratete Paare bereits heute in AHV und IV besser abgesichert seien als Unverheiratete.
Die AHV soll nach der 13. Rente, die ab 2026 ausbezahlt wird, nicht noch mehr belastet werden.
Später dürften die Kosten noch höher ausfallen. Die Initiative mache aber keinen Vorschlag, wie diese Kosten gedeckt werden könnten, und der AHV fehlten die Mittel, dafür aufzukommen, kritisiert der Bundesrat. Zur Finanzierung von zwei Renten für Ehepaare müssten die Lohnbeiträge oder die Mehrwertsteuer angehoben werden. Die AHV solle nach der 13. Rente, die ab 2026 ausbezahlt wird, nicht noch mehr belastet werden, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. Nun entscheidet das Parlament.