An ihrer nächsten ordentlichen Sitzung müssen die Schweizer Bischöfe über einen Antrag entscheiden, der es in sich hat. Ausgearbeitet hat ihn das Fachgremium sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld.
«Es ist vorgesehen, dass in Zukunft Personen, die im Kirchendienst arbeiten, bei jeder Neuanstellung einen Auszug aus dem Strafregister vorzulegen haben», sagt der Präsident des Fachgremiums, Toni Brühlmann. Dabei gehe es sowohl um Kandidatinnen und Kandidaten für den priesterlichen Dienst sowie auch um Priester, die ihre Stelle wechseln wollen.
«Fall Riehen» soll nicht wieder vorkommen
Ob also bei einem Neueintritt ins Kloster oder bei einem Stellenwechsel innerhalb der katholischen Kirche, künftig soll ein Strafregisterauszug beigelegt werden müssen. Expertenpräsident Brühlmann ist überzeugt, dass mit dieser vorgeschlagenen Massnahme ein «Fall Riehen» (siehe Box) nicht mehr möglich wäre.
«Der Vorwurf war viele Jahre lang, dass nicht genügend kontrolliert wurde und Informationen nicht weitergegeben werden», so Brühlmann. «Mit dieser Massnahme möchte man nun ein griffiges Instrument in die Hand bekommen, um entsprechende Vorkommnisse zu verhindern.»
Die Schweizer Bischofskonferenz wird Ende Februar über den Antrag entscheiden. Brühlmann ist überzeugt, dass die Bischöfe dieser Verschärfung im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche zustimmen werden.