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Schweiz Beim Bundesgericht: Klage gegen Einwanderungs-Initiative

Ist das Ergebnis zur Masseneinwanderungsinitiative unrechtmässig zustande gekommen? Zwei Juristen sagen Ja. Das SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» sei rassistisch gewesen und damit strafrechtlich relevant. Von daher sei auch das Abstimmungsergebnis rechtswidrig.

Die Abstimmung über die SVP-Masseneinwanderungsinitiative soll für ungültig erklärt werden. Das verlangt eine Abstimmungsbeschwerde, die beim Bundesgericht eingereicht wurde. Teile der Abstimmungskampagne seien rassendiskriminierend gewesen und damit strafbar. Mit Hilfe eines rassistischen Inserats sei die Willensbildung der Stimmberechtigten manipuliert worden. Die SVP-Masseneinwanderungsinitiative war am 9. Februar 2014 mit 50,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden.

Die beiden Beschwerdeführer, der Strafrechtler David Gibor und der Staatsrechtler Tomas Poledna, beziehen sich auf das SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!», das während der Abstimmungskampagne in Printmedien erschien und ab Spätsommer 2011 auch auf den Webseiten der SVP sowie jener der Masseneinwanderungsinitiative zu sehen war.

Anklage beim Strafgericht gegen SVP-Kader

Am Freitag wurde bekannt, dass das Strafgericht Bern-Mittelland auf die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die SVP-Kader Baltisser und Bär eintritt. «Mit der Anklagezulassung hat das Strafgericht zum Ausdruck gebracht, dass es das ‹Kosovarenschlitzer›-Inserat der SVP für strafrechtlich relevant hält und jedenfalls nicht ausschliesst, dass eine Straftat vorliegt», sagte Gibor dazu auf Anfrage.

Und damit ergibt sich laut Anwalt eine neue Fragestellung: «Wurde mit einer strafbaren Handlung in unzulässiger Weise auf das Resultat der Volksabstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative eingewirkt?»

«Beabsichtigte Skandalisierung»

Das «Schlitzer»-Inserat sei in der Kampagne zur Masseneinwanderungsinitiative mehrfach eingesetzt worden. «Die von der SVP damit beabsichtigte Skandalisierung verstärkte den Effekt medialer Aufmerksamkeit», sagte Gibor. «Stellt das ‹Schlitzer›-Inserat eine Rassendiskriminierung dar, wurde das Abstimmungsresultat mit diesem verfälscht.»

Volksabstimmungen dürften nicht durch falsche Angaben beeinflusst werden, wie es etwa bei der Unternehmenssteuerreform I geschehen sei. In jener Abstimmung habe das Bundesgericht einzig wegen einer sehr deutlichen Ja-Mehrheit nach ebenfalls erst nachträglich entdecktem Fehler von einer Ungültigerklärung der Abstimmung abgesehen. Noch viel weniger dürfe mit strafbaren Handlungen in die Abstimmungskampagne eingegriffen und die Willensbildung der Stimmberechtigten damit manipuliert werden, so Gibor.

«Wer mit rassendiskriminierenden Mitteln auf Stimmenfang geht und damit das direktdemokratische System pervertiert, verletzt in fundamentaler Weise die rechtsstaatliche Grundordnung», erklärte Gibor. Dieser Verfassungsbruch dürfe nicht hingenommen werden. Deshalb müsse die Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative für ungültig erklärt werden.

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