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Stellungnahme zu Türkei-Rechtshilfe
Aus Tagesschau vom 16.03.2017.
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Beleidigungen gegen Erdogan Schweiz lehnt türkische Rechtshilfegesuche ab

  • Die Schweiz hat ein erstes Rechtshilfegesuch der Türkei wegen Beleidigung gegen Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan abgelehnt. In der Schweiz gelte die Meinungsäusserungsfreiheit, wie das Bundesamt für Justiz mitteilt.
  • Anlass zu den total vier von türkischer Seite eingereichten Rechtshilfegesuchen waren kritische Äusserungen in den sozialen Medien gegenüber dem türkischen Staatspräsident.
  • Das Bundesamt für Justiz begründet die Ablehnung damit, dass die mutmassliche Tat im Staat, in welchem das Gesuch gestellt wird, ebenfalls strafbar sein müsse. In der Schweiz sei diese Bedingung nicht erfüllt, sagte Folco Galli, Informationschef des Bundesamtes für Justiz, in der «Tagesschau» von SRF.
  • Würde in der Schweiz im Rahmen der politischen Diskussion eine ähnliche Kritik an einem Mitglied des Bundesrates geäussert, würde dies als freie Meinungsäusserung toleriert.

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