- Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat entschieden: Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt auf dem Stand von 1,5 Prozent.
- Mieter können deshalb keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
- Umgekehrt können Hausbesitzer die Mietzinsen gestützt auf den Referenzwert auch nicht erhöhen.
Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mitteilte, verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz auf dem Stand von 1,5 Prozent. Auf diesen rekordtiefen Wert ist der Satz genau vor einem Jahr gefallen.
Referenzzinssatz noch nie gestiegen
Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit Herbst 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzt den zuvor in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.
Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er schrittweise. Seit Juni letzten Jahres liegt er bei 1,5 Prozent. Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist angezeigt, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.