- Der BLS-Subventionsskandal hätte der Berner Regierung auffallen müssen, das steht in einem neuen Bericht.
- Der Bericht stammt von der Geschäftsprüfungskommission des Berner Kantonsparlaments.
- Auch die BLS wird kritisiert: Sie hätte besser mit den Behörden kooperieren müssen.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsparlaments wollte es genau wissen, und hat zwei Skandale der BLS politisch aufgearbeitet. Es ging um die zu viel bezogenen Abgeltungen im Personenverkehr, wegen des sogenannten Zinsglättungsmodells. Später wurde bekannt, dass die BLS die Erlöse aus den Halbtax-Verkäufen in ihren Offerten nicht eingerechnet hatte. Daraufhin musste das zweitgrösste Bahnunternehmen der Schweiz, die zu viel bezogenen Beiträge an die Besteller, die Kantone, zurückbezahlen. Im Nachgang zu den Affären gab BLS-CEO Bernard Guillelmon seinen Posten ab. Denn die BLS wusste von den zu hohen Abgeltungen, verschwieg dies aber.
Keine guten Noten
In einer Mitteilung vom Mittwochmorgen stellt die GPK dem Regierungsrat und der zuständigen Direktion von Verkehrsdirektor Christoph Neuhaus (SVP) nun ein schlechtes Zeugnis aus. Regierungsrat und Direktion seien «zu wenig aktiv» gewesen und hätten das Steuer «zu sehr» dem Verwaltungsrat überlassen.
Die GPK schreibt weiter: «Obwohl diese Vorkommnisse Stück für Stück an die Öffentlichkeit traten, blieben die zuständige Direktion und der Regierungsrat, welcher gemäss Verfassung die Aufsicht über seine Beteiligung wahrzunehmen hat, passiv.»
Damit jedoch nicht genug: Die Kantonsregierung blieb bei den Vorkommnissen nicht nur zu passiv. Vielmehr entlastete der Kanton als Mehrheitsaktionär in den Jahren 2019 und 2020 die Geschäftsführung, obwohl die Abklärungen zu den beiden Affären noch nicht abgeschlossen waren.
So rechtfertigt sich die Regierung
Die Berner Regierung wehrt sich in einer Medienmitteilung gegen die Kritik der GPK. Die subventionsrechtliche Aufsicht über die Abgeltungen im regionalen Personenverkehr obliege dem Bund. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) habe die Aufsicht wahrgenommen. Zudem wolle der Bund mit einer Anzeige prüfen lassen, ob strafrechtliche Tatbestände bestehen, hiess es weiter.
Auch weist die Regierung den Vorwurf mangelnder Transparenz zurück. Eine Verletzung der Aufsicht sei nicht erkennbar. Man sei aber offen für «allfällige Verbesserungen». Doch bestünden zwischen Regierung und GPK unterschiedliche Auffassungen zur Aufsicht von Unternehmen mit kantonaler Beteiligung.
Auch die BLS selbst kommt schlecht weg
Die GPK kritisiert in ihrer Medienmitteilung auch die Bahngesellschaft. Die BLS AG habe eine ungenügende Kooperationsbereitschaft gegenüber den kantonalen Aufsichtsorganen gezeigt. So habe zum Beispiel letzten Sommer die Finanzkontrolle ihre Prüfung auf Eis legen müssen, weil sich die BLS wie auch die zuständige Direktion der gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflicht widersetzt hätten. Wie die GPK weiter schreibt, seien gewisse Dokumente nicht ausgehändigt oder die Legitimation der Finanzkontrolle in Frage gestellt worden.
Damals begründete die BLS ihre Haltung mit Datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen. Laut der GPK unterstreichen diese Vorkommnisse, dass die Aufsicht über die BLS AG «letztlich nicht richtig funktioniert hat».