Der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sind bei der Analyse von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen zahlreiche verdächtige Gesuche aufgefallen.
Die Auswertungen der EFK basieren auf den Daten in der Datenbank des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Demnach hatten per 30. November 2021 knapp 35'000 Unternehmen insgesamt rund 52'000 Gesuche über fünf Milliarden Franken gestellt. 96 Prozent der Härtefallhilfen wurden als À-fonds-perdu-Beiträge gewährt.
Die Analyse der Finanzkontrolle ergab «eine hohe Zahl an Fällen, bei denen abgeklärt werden muss, ob es sich um mögliche Verstösse oder fehlerhafte Daten handelt», wie es im Prüfbericht heisst. Die Datenanalyse liefere aber keine erhärteten Missbrauchsverdachtsfälle, sondern «Auffälligkeiten».
Datenqualität «nicht ausreichend»
Die möglichen Verfehlungen sind vielseitig: So haben gemäss der Analyse offenbar zahlreiche Unternehmen Bundesgelder beansprucht und gleichzeitig Dividenden ausgeschüttet, obwohl dies verboten wäre. In anderen Fällen wurde laut der Finanzkontrolle die festgelegte Höchstgrenze zum Bezug von Härtefallgeldern überschritten.
Bei anderen Firmen zweifelt die EFK an den in der Selbstdeklaration angegebenen Daten betreffend Umsatzrückgang. Es bestünden «teilweise markante Abweichungen zwischen den Umsatzangaben für die Mehrwertsteuerdeklaration und für das Finanzhilfegesuch», schreibt die Kontrollbehörde.
Die Finanzkontrolleure empfehlen dem Seco, die Datenqualität in der Datenbank zu verbessern, da diese Daten Grundlage für die Auszahlung an die Kantone bildeten. Aktuell sei die Datenqualität «nicht ausreichend».
Der Bund hat gemäss eigenen Angaben im Auszahlungsprozess an die Kantone automatisierte Kontrollen installiert, welche das finanzielle Risiko reduzieren sollen. So würden beispielsweise Zahlungen der Bundesanteile an die zulässigen Höchstgrenzen geknüpft. Rechnungen der Kantone würden für diejenigen Einzelfälle sistiert, in denen der Referenzumsatz 50'000 Franken nicht erreicht.
In zahlreichen Fällen gibt es gute Gründe für Abweichungen. Bei anderen bergen die Befunde keine Risiken für den Bund.
Insgesamt weist das Seco in seiner Stellungnahme darauf hin, dass aus den im EFK-Bericht ausgewiesenen Befunden nicht direkt Missbrauchsverdachte abgeleitet werden könnten. «In zahlreichen Fällen gibt es gute Gründe für Abweichungen. Bei anderen bergen die Befunde keine Risiken für den Bund.» Zudem betreffe ein guter Teil der Befunde Fälle, die bereits in der ersten EFK-Datenanalyse enthalten gewesen seien, schreibt das Seco.
Der Bericht der Finanzkontrolle weist auch auf Punkte hin, die nicht mit möglichen Verstössen gegen die Covid-19-Härtefallverordnung in Verbindung stehen. So hätten etwa fast 2500 Unternehmen in der Zeit, in der sie nicht behördlich geschlossen waren, die Umsatzausfälle mehr als kompensieren können.
Deshalb seien die À-fonds-perdu-Finanzhilfen in vielen Fällen rückblickend wohl nicht notwendig gewesen, schreibt die EFK. Die an diese Unternehmen gesprochenen Finanzhilfen betrugen 215 Millionen Franken – vier Prozent der insgesamt bewilligten Finanzhilfen.
Hohe Bürgschaftsverluste
Die EFK nahm auch die Corona-Kurzarbeitsentschädigungen unter die Lupe. Insgesamt analysierte die Kontrollbehörde von März 2020 bis Ende 2021 über 1.4 Millionen Zahlungen an gut 160'000 Unternehmen im Umfang von rund 14 Milliarden Franken. Aktuell überprüft das Seco noch mehrere hundert verdächtige Zahlungsvorgänge.