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Gericht urteilt im Fall von zwei SRF-Journalistinnen
Aus Nachrichten vom 11.11.2024. Bild: KEYSTONE/Peter Schneider
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Bericht zu Krypto-Unternehmer SRF schützt seine Quelle im Fall Dadvan Yousuf

SRF akzeptiert einen Strafbefehl gegen zwei Journalistinnen im Fall des Krypto-Unternehmers Dadvan Yousuf wegen übler Nachrede. SRF erhebt keine Einsprache, um seine Quelle nicht zu gefährden.

Das Strafverfahren gegen zwei SRF-Journalistinnen im Fall des sogenannten «Krypto-Königs» Dadvan Yousuf endet mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat. Um den Quellenschutz nicht zu gefährden, verzichtet SRF auf eine Einsprache. Als Entschädigung für die anwaltschaftlichen Aufwände des Privatklägers müssen die Journalistinnen 10'676 Franken bezahlen, die von SRF übernommen werden.  

Im Spannungsfeld mit Quellenschutz

Bei einem Ehrverletzungsverfahren liegt der Entlastungsbeweis bei den Medienschaffenden. Die Erbringung eines solchen Entlastungsbeweises steht mitunter in einem Spannungsfeld mit dem Quellenschutz. Im vorliegenden Fall konnte SRF keine weiteren Informationen ins Verfahren einbringen, ohne die Quelle zu gefährden. Aus diesem Grund wurde auf eine Einsprache verzichtet. SRF schützt Informantinnen sowie Informanten und gibt Quellen vertraulicher Informationen auch gegenüber Strafbehörden nicht preis.

Die Journalistinnen haben ihre Informationen nach den Vorgaben der Publizistischen Leitlinien von SRF und den Regeln des journalistischen Handwerks sorgfältig und eingehend überprüft. SRF steht denn auch weiterhin zur Berichterstattung.

SRF-Gebäude am Leutschenbach.
Legende: SRF schützt Informantinnen sowie Informanten und gibt Quellen vertraulicher Informationen auch gegenüber Strafbehörden nicht preis. Keystone/GAETAN BALLY

Verfahren wegen Ehrverletzung

Dadvan Yousuf hatte nach der Berichterstattung von SRF im Februar 2022 Anzeige wegen Ehrverletzung gegen zwei SRF-Journalistinnen erstattet. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat stellte das Verfahren am 9. Mai 2023 ein. Die Staatsanwaltschaft kam klar zum Schluss, eine Rechtsverletzung durch die SRF-Journalistinnen liege nicht vor. Der Privatkläger legte dagegen Beschwerde ein. Das Obergericht des Kantons Zürich be​urteilte den Sachverhalt in der Folge anders als die Staatsanwaltschaft. Es wies das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurück, mit der Begründung, den Journalistinnen sei der Entlastungsbeweis nicht gelungen. In ihren Strafbefehlen hielt die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat nun fest, dass der Tatbestand der üblen Nachrede vorliege.

In einer Stellungnahme gegenüber anderen Medien machte Dadvan Yousuf geltend, dass das Urteil einen Verstoss gegen die journalistische Sorgfaltspflicht durch SRF zeige. Er hat angekündigt, auch zivilrechtliche Schritte gegen SRF einzuleiten. SRF prüft, ob beim ursprünglichen Artikel ein Hinweis zum Abschluss des Strafverfahrens hinzugefügt wird. Gegen Dadvan Yousuf seinerseits ist im Kanton Bern weiterhin ein Strafverfahren hängig, wegen gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei.

Link (um diesen Bericht geht es im Verfahren)

SRF 4 News, 11.11.2024, 19 Uhr ; 

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