- Eine Parlamentsdelegation wirft dem Nachrichtendienst des Bundes vor, im Spionagefall Daniel M. geltendes Recht missachtet zu haben
- Daniel M. hatte 2001 vom NDB den Auftrag übernommen, Personalien von drei deutschen Steuerfahndern zu beschaffen.
- Diese sollen in einen Datendiebstahl bei der Grossbank CS verwickelt gewesen sein.
Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der eidgenössischen Räte veröffentlichte ihren Bericht zum Fall des im vergangenen Jahr in Deutschland verurteilten Schweizer Spions. Der Bundesrat soll den Einsatz von Spionen nur genehmigen, wenn davon verwertbare Informationen zu erwarten sind, ist ein Schluss der GPDel.
Jagd nach Steuerfahndern
Der NBD beauftrage 2001 den Spion M. Personalien von drei deutschen Steuerfahndern zu beschaffen. Gemäss GPDel war der NDB dazu grundsätzlich auch befugt.
Allerdings hätte die Informationsbeschaffung nicht durch die Ausland-, sondern durch die Inlandbeschaffung durchgeführt werden müssen. Sie sei nicht in Übereinstimmung mit geltendem Recht erfolgt. Zudem war die Bundesanwaltschaft auf die Personalien gar nicht angewiesen.
Nicht befugt war der NDB, über M. einen Maulwurf innerhalb der deutschen Behörden zu platzieren. Der Dienst habe dieses unrechtmässige Vorgehen in Kauf genommen.
Aufgeflogen ist der Schweizer, weil die Deutschen Behörden an Verhörprotokolle der Bundesanwaltschaft gelangt waren. Der NDB sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Aussagen vertraulich behandelt würden.
Bedingte Freiheitsstrafe
Daniel M. war im April 2017 in Frankfurt verhaftet worden. Im November verurteilte ihn das Oberlandesgericht in Frankfurt wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Ausserdem musste M. 40’000 Euro bezahlen. Auf einen Rekurs verzichtet die Verteidigung.