- Zur Stabilisierung der AHV will der Bundesrat das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöhen. Das Rentenalter für Männer soll nicht erhöht werden.
- Als Ausgleichsmassnahme will der Bundesrat für Härtefälle während neun Jahren 700 Millionen Franken aufwenden.
- Zudem soll die Mehrwertsteuer um maximal 0.7 Prozentpunkte angehoben werden.
Am 19. Mai haben die Stimmberechtigten Ja gesagt zur AHV-Steuer-Vorlage. Weil die damit beschlossene Zusatzfinanzierung nur einen Teil des Bedarfs für die AHV deckt, plant der Bundesrat eine weitere Reform, genannt «AHV 21».
Abfederung und Kompensation
Weil dieser Vorschlag bereits zweimal an der Urne gescheitert ist, soll die umstrittene Rentenaltererhöhung mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert werden. «Es braucht unbedingt eine Kompensation für das höhere Frauenrentenalter», erklärte Sozialminister Alain Berset an der Medienkonferenz in Bern. Die Frauen würden einen grossen Teil zur Stabilisierung der AHV beitragen.
Der Bundesrat plant darum, den Kürzungssatz bei einem Rentenvorbezug für eine Übergangsgeneration von 9 Jahrgängen zu reduzieren. Dafür wolle der Bundesrat während neun Jahren 700 Millionen Franken aufwenden. Bei vorzeitigem Rentenbezug sollen künftig tiefere Kürzungssätze angewendet werden. Für Frauen mit tiefen bis mittleren Einkommen, die ihre Rente ab 65 beziehen, soll die AHV-Rente zudem erhöht werden.
Höhere Mehrwertsteuer
Weiter soll zur Finanzierung die Mehrwertsteuer um maximal 0.7 Prozentpunkte erhöht werden. Ursprünglich waren 1.5 Prozentpunkte vorgesehen gewesen. Nach der Annahme der AHV-Steuervorlage sei der Finanzbedarf aber nur noch etwa halb so gross.
Weitgehend unbestritten bleibt ein möglicher flexibler Rentenbezug zwischen 62 und 70 Jahren, der auch für die berufliche Vorsorge gilt. Wer über 65 Jahre hinaus arbeitet, profitiert von höheren Altersleistungen.
Laut dem BSV verschafft die Zusatzfinanzierung von zwei Milliarden Franken der AHV nur bis 2022 eine ausgeglichene Rechnung. Danach sind die Zahlen wieder rot. Die geplante Reform würde die AHV um weitere 2,8 Milliarden Franken entlasten und so bis 2030 stabilisieren.
Für Bürgerliche zu teuere Reform
Die AHV-Reformvorschläge werden von FDP und SVP kritisiert, denn sie seien schlicht zu teuer. Nationalrätin Regine Sauter (FDP/ZH) findet es richtig, dass es Ausgleichsmassnahmen für Frauen brauche. «Aber 700 Millionen sind zu viel, das würde einen Drittel der Sparmassnahmen wegfressen. 0.7 Prozentpunkte Mehrwertsteuer-Erhöhung ist deutlich zu viel.»
Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZH) sieht heute ein gleiches Rentenalter für Frauen und Männer als mehrheitsfähig an. «Was wir aber ablehnen, ist die Mehrbelastung des Steuerzahlers, des Mittelstandes und der Arbeiter. Das akzeptiert die SVP nicht.»
Die SP lehnt das Frauenrentenalter 65 klar ab und droht mit dem Referendum. «Die Vorlage muss nicht nur durchs Parlament, sondern auch vors Volk. Und die Bevölkerung hat das Recht, über diesen wichtigen Schritt zu entscheiden. Deshalb ist ein Referendum voraussichtlich notwendig und auch sinnvoll», sagt Nationalrätin Silvia Schenker (SP/BS).
Für die CVP geht diese AHV-Reform in die richtige Richtung. Nach der gescheiterten Vorlage vor zwei Jahren sei aber klar, dass eine Lösung nicht einfach sei, sagt Ständerat Konrad Graber (CVP/LU): «Alle, die damals sagten, es ist leicht, einen Plan B zu finden, werden heute Lügen gestraft. Die CVP wird zusätzlich die Abfederung im Rentensystem verlangen, was die Heiratsstrafe angeht.»