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Berufungsprozess Tote im Thunersee: Berner Obergericht erhöht Strafe auf 20 Jahre

  • Das Berner Obergericht hat den Schuldspruch wegen Mordes gegen einen 40-jährigen Mann bestätigt und die Strafe verschärft.
  • Er soll eine Sexpartnerin kaltblütig umgebracht und ihre Leiche im Thunersee versenkt haben.
  • Der beschuldigte Baselbieter erhält eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und muss in eine ambulante Therapie.

Das erstinstanzliche Regionalgericht Thun hatte den Beschuldigten im Dezember 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und acht Monaten und ebenfalls einer ambulanten Therapie verurteilt.

Er wollte einen Freispruch

Der Beschuldigte hatte stets bestritten, seine Sexpartnerin getötet zu haben. Vielmehr sprach er von einem Unfall. Die Frau sei bei einem gemeinsamen Treffen unglücklich gestürzt, worauf er sie für tot gehalten und dann falsch reagiert habe. Darum forderte er einen Freispruch.

Doch das Regionalgericht sah in der Unfallversion des Angeklagten eine Schutzbehauptung und sprach ihn des Mordes schuldig.

Dieses Urteil hat das Obergericht jetzt nicht nur bestätigt, sondern sogar verschärft: von 17 auf 20 Jahre Freiheitsstrafe.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 4.2.2025, 12:03 Uhr ; 

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