- Die Beschwerde gegen das Bettelverbot im Kanton Waadt wird durch das Bundesgericht abgewiesen.
- Mehrere Personen verlangten die Aufhebung der fraglichen Bestimmung.
Im September 2016 hatte der Grosse Rat des Kantons Waadt einer Initiative der SVP für ein Bettelverbot im ganzen Kanton knapp zugestimmt. Das Betteln wurde so im kantonalen Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.
Aufhebung der Bestimmung verlangt
Eine Beschwerde, die gegen das Verbot erhoben wurde, wies der Verfassungsgerichtshof des Kantons Waadt im Jahr 2017 zurück. Mehrere Personen zogen das Urteil ans Bundesgericht weiter und verlangten die Aufhebung der Bestimmung.
Beschwerde abgewiesen
Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid unter anderem mit dem bereits ergangenen Urteil zum Genfer Bettelverbot aus dem Jahr 2008. Das Gericht bestätigt, dass die mit dem Verbot verbundenen Einschränkungen der persönlichen Freiheit aus der Bundesverfassung, verfassungs- und konventionsrechtlich zulässig sind.
Das Verbot bezweckt den Schutz der Betroffenen vor Ausbeutung im Rahmen von Netzwerken und dient der Wahrung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit. Das Problem würde mit einer Begrenzung nur verschoben. Auch eine Bewilligungspflicht sieht das Gericht nicht als geeignetes Mittel, um dem Problem entgegen zu wirken.
Verbot nicht diskriminierend
Das Bundesgericht hält weiter fest, dass das Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht diskriminierend ist. Das Verbot richte sich gegen alle Bettler und nicht nur gegen eine bestimmte Gemeinschaft.