- «Carlos» muss wegen Wiederholungsgefahr im Gefängnis bleiben. Das hat das Bundesgericht entschieden.
- Im Dezember hatte das Obergericht Zürich eine Beschwerde gegen die Untersuchungshaft erneut abgewiesen.
- «Carlos» zog den Fall daraufhin weiter an das Bundesgericht.
Nun hat das Bundesgericht entschieden: Die Untersuchungshaft für «Carlos» seit Verbüssung seiner Freiheitsstrafe Ende September 2017 ist rechtens. Die Freiheitsstrafe von 18 Monaten verbüsste «Carlos» wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hatte wegen verschiedener im Strafvollzug begangener Straftaten anschliessend an die Freiheitsstrafe eine Untersuchungshaft beantragt. Dabei ging es unter anderem um Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Drohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Tätlichkeiten sowie Beschimpfung.