- Die Firma Insmoke AG hatte gegen das Verkaufsverbot von E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten Beschwerde eingelegt. In der EU sei der Verkauf erlaubt, deshalb müsse das auch in der Schweiz der Fall sein.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat nun zugunsten der Firma entschieden.
- Ab sofort dürfen in der Schweiz nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten verkauft werden. Auch Importe sind zulässig.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) muss vor Gericht eine Niederlage einstecken. Seine Allgemeinverfügung, die den Verkauf von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten verbot, sei fehlerhaft. Deshalb dürfen nun solche Flüssigkeiten in der Schweiz verkauft werden. Das berichtet «10vor10».
«Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom letzten Dienstag können nikotinhaltige E-Zigaretten und Liquids in die Schweiz importiert und hier auch verkauft werden», bestätigt Judith Deflorin, Leiterin des Fachbereichs Marktzutritt beim BLV.
Erste Fläschchen abgefüllt
Den Beschwerdeführer Stefan Meile der Thurgauer Insmoke AG freut das Urteil: «Bisher gab es in der Schweiz einen gigantischen Schwarzmarkt. Das war schwierig, das ändert sich jetzt aber schlagartig.» Die ersten Fläschchen mit nikotinhaltiger Flüssigkeit sind bereits abgefüllt worden, bis am Montag sollen die ersten 10'000 Stück verkaufsbereit sein.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit könnte das Urteil jedoch theoretisch noch vor das Bundesgericht weiterziehen. Das werde im Moment geprüft, teilt das BLV auf Anfrage mit.