Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, auszuschaffen, ist Aufgabe der Kantone. Nur kommen längst nicht alle Kantone dieser Pflicht innert der vorgeschriebenen Frist nach.
Diese Kantone bestraft nun der Bund erstmals überhaupt und streicht mehreren Kantonen die Asyl-Subventionen. Der Bund wendet damit erstmals eine neue Regelung im Asylgesetz an, die seit dem 1. Oktober des vergangenen Jahres in Kraft ist. Die Regelung sieht vor, dass der Bund Subventionen streichen kann, falls ein Kanton seine Vollzugsaufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllt.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat festgestellt, dass der Kanton Waadt in elf und der Kanton Neuenburg in einem Fall die Rücküberstellungsfrist in einen anderen Dublin-Staat verpasst hat. Wird der Asylbewerber nicht innerhalb einer sechsmonatigen Frist rücküberstellt, bleibt der Asylbewerber in der Schweiz. Mit den entsprechenden Kostenfolgen für den Bund, wie das SEM gegenüber «10vor10» erklärt.
Hohe Kosten
Der Bund ist nicht mehr bereit, diese Kosten zu übernehmen. Er streicht den beiden Kantonen deshalb sämtliche Sozialhilfe- und Integrationspauschalen für die zwölf Asylbewerber. Den Kantonen entgehen so Bundessubventionen, die pro Fall über 100'000 Franken betragen können.
Mit dieser Bestrafung übers Portemonnaie erhofft sich der Bund, dass die Kantone in Zukunft schneller und konsequenter ausschaffen.
Waadt will Entscheide anfechten
Dass in erster Linie der Kanton Waadt bestraft wird, erstaunt nicht. Eine SEM-Statistik zeigt, dass der Kanton schweizweit am wenigsten konsequent Dublin-Fälle zurückschafft.
Die Streichung der Bundessubventionen will der Kanton aber nicht einfach so akzeptieren: «Wir prüfen nun in allen Fällen, ob es tatsächlich unser Fehler war, dass Personen nicht fristgerecht ausgeschafft werden konnten», erklärt ein Sprecher der Waadtländer Regierung gegenüber «10vor10».