- Wenn ein Kind schwer erkrankt, sollen es die Mutter oder der Vater auch betreuen können, wenn sie berufstätig sind. So möchte es der Bundesrat.
- Auch höhere AHV-Betreuungsgutschriften und bezahlter Urlaub, wenn schwerkranke Angehörige Pflege brauchen, sollen eingeführt werden.
- Die geplanten Massnahmen würden insgesamt 230 Millionen Franken kosten. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Pro Jahr verunfallen oder erkranken über 8000 Kinder und Jugendliche so schwer, dass sie mehr als eine Woche im Spital liegen müssen. Die Zahl der Menschen in der Schweiz, die an einer chronischen Erkrankung leiden, nimmt Jahr für Jahr zu. Bei den über 80-Jährigen sind gut 70 Prozent von einem Leiden betroffen, das zwar behandelt, aber nicht geheilt werden kann.
Pflegende Angehörige spielen eine unglaublich grosse Rolle in der Schweiz. Dieses Engagement verdient Anerkennung. Nicht nur Worte.
Der Bundesrat will deshalb pflegenden Angehörigen ermöglichen, sich um diese Kranken zu kümmern, ohne dass sie in dieser Zeit Lohneinbussen am Arbeitsplatz in Kauf nehmen müssen. Für Bundespräsident Alain Berset ist dies nötig: «Pflegende Angehörige spielen eine unglaublich grosse Rolle in der Schweiz.» Sie seien eine unschätzbare Unterstützung für die Gesellschaft als Ganzes. «Und dieses Engagement verdient Anerkennung. Nicht nur Worte.»
Einheitliche Regelung für alle Angestellten
Die Anerkennung soll in Form von drei Massnahmen erfolgen: Die gewichtigste ist eine neue Pflicht für Arbeitgeber, allen Erwerbstätigen bis zu drei Tage frei zu geben, wenn verwandte oder nahestehende Personen schwer erkranken.
Der Lohn würde in dieser Zeit weiter ausbezahlt. Zahlreiche Unternehmen kennen eine solche Regelung bereits, doch längst nicht alle. Der Bundesrat will deshalb eine einheitliche Lösung für die ganze Wirtschaft.
Erhöhung des Lohnabzugs wird nötig
Der Bund rechnet mit Mehrkosten von 90 bis 150 Millionen Franken pro Jahr, welche die Unternehmen zu tragen hätten.
Die zweite Massnahme ist für die bis zu 4000 Familien vorgesehen, die ein verunfalltes oder krankes Kind über längere Zeit betreuen müssen. Neu sollen sie einen bezahlten Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen innerhalb von 18 Monaten beziehen können. Die Kosten von 77 Millionen Franken würden durch eine minimale Erhöhung der Lohnabzüge zugunsten der Erwerbsersatzordnung (EO) von allen Berufstätigen mitfinanziert.
Zusatzbelastung ist laut Berset klein
Und die dritte Massnahme schliesslich betrifft die bestehenden Betreuungsgutschriften für die AHV: Sie sollen leicht ausgebaut werden. Der Kostenpunkt hier liegt bei einer Million Franken. Das alles sei finanziell «absolut verkraftbar», meint Berset. Und: «Es ist ein kleiner, aber guter und notwendiger Schritt für die betroffenen Personen.»
All diese Massnahmen, argumentiert der Bundesrat, würden zudem dazu beitragen, das inländische Potenzial an Fachkräften besser ausschöpfen zu können, weil pflegende Angehörige im Arbeitsprozess damit entlastet werden.