Der Zürcher Bezirksrat spricht ein Machtwort: Die Stadt Zürich muss ein Projekt für Menschen, die in besonderem Masse von Armut betroffen sind, einstellen. Es handelt sich dabei um die sogenannte «wirtschaftliche Basishilfe», die Sans-Papiers und anderen Personen, die durch die Maschen der Sozialhilfe fallen, finanzielle Unterstützung zusichert. Ausbezahlt wurde das Geld durch Hilfsorganisationen.
Mit diesem Entscheid gibt der Bezirksrat einer Aufsichtsbeschwerde der FDP recht. Die Partei war der Ansicht, dass dieses Projekt gegen das Ausländerrecht verstösst und die Auszahlungen aus diesem Grund gestoppt werden müssten. Der Bezirksrat hat diese Beschwerde nun gutgeheissen.
In seiner Begründung findet Bezirksrats-Präsident Mathis Kläntschi klare Worte: «Das Vorgehen des Stadtrats vereitelt gesetzlich vorgeschriebene Meldepflichten und damit letztlich auch ausländerrechtliche Bestimmungen des Bundes.» Die Stadt Zürich muss dem Bund also unaufgefordert Sozialhilfe-Leistungen, die sie auszahlt, melden. Dies sei bei diesem Projekt nicht der Fall.
Zudem sehe die wirtschaftliche Basishilfe der Stadt Zürich auch staatliche Beiträge an Personen vor, die eigentlich nur Anspruch auf Nothilfe hätten, so Kläntschi weiter. Und dies sei nicht zulässig.
FDP will kein paralleles Sozialsystem in Zürich
Die FDP zeigt sich mit diesem Entscheid zufrieden. Er habe vor allem eine demokratische Auseinandersetzung im Parlament mit diesem Projekt vermisst, sagt Gemeinderat Alexander Brunner. «Stadtrat Raphael Golta hat das Pilotprojekt eigenhändig und ohne Parlament eingeführt. Er verhält sich wie ein Provinzialfürst, der sich nicht auf demokratische Prozesse stützt.»
Stadtrat Raphael Golta verhält sich wie ein Provinzialfürst, der sich nicht auf demokratische Prozesse stützt.
Brunner freut sich, dass die Zweifel seiner Partei, was die Rechtmässigkeit des Projekts angeht, nun vom Bezirksrat unterstützt und bestätigt wurden. Es existiere ein Migrations- und Sozialhilferecht, sagt er, und dieses müsse eingehalten werden. «Es geht vor allem darum, dass man das respektiert und kein paralleles Sozialhilfesystem in der Stadt Zürich einführt.»
Stadtrat Raphael Golta wollte sich zum Urteil des Bezirksrats nicht äussern. Heike Isselhorst, die Sprecherin des Sozialdepartements, sagt auf Anfrage des Regionaljournals Zürich Schaffhausen, dass die Stadt das Urteil zur Kenntnis nehme. «Wir analysieren das jetzt und entscheiden dann über das weitere Vorgehen.»
Zahlungen wurden eingestellt
Ob die Stadt Zürich das Urteil weiterzieht und vom Zürcher Regierungsrat beurteilen lässt, ist also noch offen. Fest steht aber, dass es vorderhand kein Geld mehr gibt für Sans-Papiers und andere Armutsbetroffene. «Im Moment sind die Hilfsorganisationen angewiesen worden, die Zahlungen einzustellen», so Isselhorst weiter. So wie es im Beschluss festgelegt worden sei.