Worum geht es? Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wird heute entscheiden, ob und wann das aus Sicherheitsgründen abgeschaltete Atomkraftwerk Beznau wieder in Betrieb genommen wird.
Wann wurde Beznau in Betrieb genommen? Beznau I ging im Jahre 1969 ans Netz. Beznau II folgte drei Jahre später. Somit ist das umstrittene Kraftwerk im Kanton Aargau das älteste noch in Betrieb stehende Kernkraftwerke der Welt.
Wann wurde das Atomkraftwerk vom Netz genommen? Im 15. März 2015. Dies, nachdem die Kernkraftbetreiberin Axpo 925 Materialfehler in der Stahlwand des Reaktordruckbehälters entdeckt hatte. Die fehlerhaften Materialstellen wiesen dabei eine Grösse von mehreren Millimetern Dicke auf.
Zudem befand sich in beiden Blöcken – also Beznau I und II – bei der autarken Notstromversorgung eine ungeeignete Software im Einsatz. Die Software hätte den Notstromdiesel bei gewissen Erdbeben herunterfahren sollen. Mittlerweile musste die Wiederinbetriebnahme des Meilers mehrfach verschoben werden. Die Atomaufsicht hatte den Sicherheitsnachweis der Betreiberin Axpo vom November 2016 als unzureichend bewertet.
Wie fallen die Reaktionen aus, wenn Beznau wieder ans Netz geht? Die Grünen sind bisher davon ausgegangen, dass das 45-jährige Atomkraftwerk nie wieder hochgefahren wird. Sollte sich diese Annahme jedoch als falsch erweisen, wird die Partei laut eigenen Angaben mit politischen und rechtlichen Mitteln versuchen, die Wiederinbetriebnahme zu verhindern. Zudem haben die Grünen zu einer Demonstration aufgerufen, falls das Ensi das Kernkraftwerk wieder hochfahren will.
Auch Anwohner und der Trinationale Atomschutzverband, bestehend aus Gemeinden aus der Schweiz, Deutschland und Frankreich, sorgen sich um die austretende Strahlung. Konkret geht es um die Frage, wie viel Radioaktivität bei einem schweren Erdbeben aus der Atomanlage austreten darf.
Über diese Frage beugt sich derzeit das Bundesverwaltungsgericht. Die Anwohner und der Verband führen an, das Ensi wende einen zu hohen Grenzwert an. Die Konsequenz: Beznau dürfe am Netz bleiben. Der Bundesrat räumt zwar ein, dass die geltenden Regeln unklar seien. Das Gerichtsverdikt will er aber nicht abwarten. Vielmehr wolle er die Regeln im Sinne der AKW-Betreiber und des Ensi ändern, sagen die Gegner.