Darf in Gampelen (BE) am Neuenburgersee neben geschützten Pflanzen und Tieren gezeltet und gecampt werden? Nein. Zu diesem Schluss kommt die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Der Campingplatz Fanel verstösst gegen geltendes Umweltrecht, der Campingplatz beeinträchtige die Schutzgebiete schwerwiegend. Die Kommission fordert: Der Campingplatz Fanel soll aufgehoben und das gesamte Gebiet renaturiert werden.
In den 1950er Jahren wurde der Campingplatz Fanel erstellt – damals gesetzeskonform. Mittlerweile wurde das Gebiet am Neuenburgersee aber mehrfach mit einer Schutzzone belegt und gilt als Hotspot der Biodiversität. Zum Gebiet gehören ein Wasser- und Zugvogelreservat, ein Auengebiet, ein Flachmoor und eine Moorlandschaft.
Dank des Gutachtens ist der rechtliche Rahmen nun glasklar.
Das Land, auf dem der Campingplatz steht, gehört dem Kanton Bern. «Mit den neuen Gutachten ist der rechtliche Rahmen nun glasklar», so die zuständige Berner Regierungsrätin Evi Allemann, «der Campingplatz kann nicht bleiben.» Eine Sonderregelung, wie im Kantonsparlament mehrfach gefordert, sei rechtlich nicht möglich.
Gemeinde und IG wollen weiterkämpfen
Bereits heute ist klar: Der jetzige Betreiber des Campings, der Touring Club der Schweiz (TCS), wird den Betrieb des Platzes per Ende 2024 einstellen. Darauf haben sich der TCS und Umweltverbände 2018 geeinigt. Trotz dieser Einigung: Stammgäste und die Gemeinde Gampelen fordern, dass der Platz auch danach offen bleiben darf.
«Ich bin enttäuscht», sagt Hanspeter Mischler. Er kämpft seit Jahren für den Erhalt des Campingplatzes und präsidiert eine IG, die sich für das Anliegen einsetzt. «Wir werden das Gutachten nun genau anschauen und dann entscheiden, wie wir vorgehen», so Mischler, «aber die Hoffnung stirbt zuletzt.»
Auch der Gemeindepräsident von Gampelen, Eric Dietrich, ist enttäuscht vom neuen Gutachten, aber auch er will nicht aufgeben. «Die Gemeinde hat ein Interesse daran, dass der Campingplatz erhalten bleibt. Wir müssen uns überlegen, wie der Platz ökologisch betrieben werden kann.» Die Gemeinde prüfe nun den Gang vor das Bundesgericht. «Mit dem neuen Gutachten sind unsere Chancen sicher kleiner geworden, unmöglich ist es aber nicht.»