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Blocher zur Rentenforderung «Keine Geschenke an diesen Staat»

  • Ex-Bundesrat und Milliardär Christoph Blocher verteidigt die nachträgliche Rückforderung seiner Rentenansprüche in Millionen-Höhe in einem Interview mit der «Sonntagszeitung».
  • Mutmassungen, dass der Antrag mit einem eventuellen Liquiditätsproblem zusammenhänge, räumte der 79-jährige Unternehmer aus.

Blocher betont im Interview, dass er nichts Unrechtes getan habe. Er begründete den Schritt damit, dass er dem Staat keine Geschenke machen wolle.

«Wenn ich sehe, wie das rot-grüne Parlament Geld ausgibt oder wie zum Beispiel Bundesrätin Karin Keller-Sutter als Sprachrohr der Interessenverbände gegen die Begrenzungsinitiative antritt, dann darf es keine Geschenke geben an diesen Staat», sagte der 79-jährige Zürcher Unternehmer und einstige SVP-Leader dem Blatt.

2.77 Millionen Ruhegehalt

Mutmassungen, dass der Bezug des Geldes mit einem eventuellen Liquiditätsproblem zusammenhänge, dementierte er. Ohnehin seien seine jährlichen Steuern «höher, als der Bezug dieser Rente bringt». Dem alt Bundesrat stünden nach eigenen Angaben nach zwölf Jahren rückwirkend 2.77 Millionen Franken zu.

Ist der Lohn zu hoch, wird die Rente gekürzt

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Grundsätzlich erhält ein ehemaliger Bundesrat eine jährliche Pension von rund 225'000 Franken. Das entspricht der Hälfte des Einkommens eines amtierenden Bundesrates.

Tritt ein Mitglied der Landesregierung zurück, so hat es nach mindestens vier Amtsjahren Anrecht auf eine volle Rente.

Bezieht ein ehemaliger Magistrat aber einen Lohn, der zusammen mit der Rente den Jahreslohn eines amtierenden Bundesrats übersteigt, wird die Rente um den Mehrbetrag gekürzt.

Nach seiner Abwahl 2007 hatte Blocher angegeben, dass er keine Bundesratsrente beziehen werde. Am Freitag war durch eine Indiskretion indes publik geworden, dass der SVP-Stratege, der von 2003 bis 2007 im Bundesrat sass, beim Bund nachträglich eben dieses Ruhegehalt einfordert.

Audio
Blocher sieht Abwahl als Triumph
aus Echo der Zeit vom 26.04.2008.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 33 Sekunden.

Rückwirkende Rückzahlung als Novum

Die Landesregierung hatte am vergangenen Mittwoch Blochers Forderung stattgegeben. Allerdings muss für eine Auszahlung noch die Finanzdelegation des Parlamentes zustimmen.

Bisher wurden in der Schweiz noch nie Ruhegehälter rückwirkend an ehemalige Bundesräte ausbezahlt. Die jetzige Regierung will dies aber künftig rechtlich regeln.

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