Unterschiedliche Bindungen zur EU: Grossbritannien ist der erste Mitgliedsstaat, der aus der EU austreten will. Und zwar konsequent. Nicht nur die Personenfreizügigkeit, sondern auch der gemeinsame Binnenmarkt soll der Vergangenheit angehören, machte Premierministerin May gestern deutlich. Die Schweiz dagegen war nie Mitglied, ist aber mit der EU durch bilaterale Verträge verbunden. Und dazu gehört, ganz zentral, auch der Zugang zum Binnenmarkt.
Die Bilateralen: Der bilaterale Weg wird in der Schweiz selten grundsätzlich in Frage gestellt. Selbst viele, die der Masseneinwanderungs-Initiative zugestimmt hatten und mit ihrer unzufrieden sehr sanften Umsetzung sind, wollen daran festhalten. Grossbritannien taugt also kaum als Vorbild für die in der Schweiz viel diskutierte Frage des institutionellen Rahmenabkommens und der Schiedsgerichtsbarkeit. Denn diese Frage hängt ja gerade mit dem Zugang zum Binnenmarkt zusammen.
So könnten Bern und Brüssel auseinanderdriften: Anders würde es allenfalls aussehen, wenn eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit kommt, wie es von der rechtsbürgerlichen Auns bereits angekündigt ist und von der SVP zumindest geprüft wird. Bei einer Annahme einer solchen Initiative müsste sich die Schweiz grundlegend neu orientieren. Denn wenn die Schweiz die Personenfreizügigkeit einseitig beenden sollte, wären auch die anderen bilateralen Verträge in Gefahr.
Ein Blick in die Zukunft: Doch ob es überhaupt so weit kommt, ist momentan nicht absehbar. Genauso wie es absolut offen ist, wie sich in Zukunft das Verhältnis zwischen London und der EU gestalten wird. Es gibt in diesen Planspielen einfach zu viele Unbekannte, so dass sich die britische Europapolitik momentan kaum eignet als Massstab für die Schweiz.