Die Polizei rückt regelmässig aus, weil es Ärger gibt mit Drohnen. Nur lässt sich der Drohnenpilot häufig nicht ausfindig machen. Oder der Pilot sei längst über alle Berge, sagt Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). «Das Problem ist, dass wir fehlbare Piloten kaum je erwischen können. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, eine elektronische Registrierung einzuführen.»
Und so soll das gehen: Jede Drohne erhält einen Chip, so dass sich der Käufer registrieren muss. Der Chip funktioniert wie eine SIM-Karte beim Handy: Er sendet seine Position ins Handynetz und identifiziert sich mit einer IP-Adresse. Die Strafverfolgungsbehörden könnten dank Funkdaten einen Drohnenbesitzer aufspüren – auch im Nachhinein.
Rechtlich offene Fragen
Es werde wohl rechtliche Hürden brauchen für diesen Datenzugriff, sagt Urs Holderegger. Zum Beispiel, dass zwingend ein Richter zustimmen muss. Bislang sei erst ein Grundsatzentscheid für die elektronische Registrierung gefallen und dies nicht nur in der Schweiz: «Wir haben Feedback von anderen europäischen Behörden erhalten, dass auch sie über eine Registrierungspflicht nachdenken.»
Drohnen ab 500 Gramm sollen unter die Regelung fallen, also auch die bereits sehr verbreiteten günstigen Fluggeräte aus der Spielwarenabteilung. «Es gibt sicher eine Übergangsfrist. Zuerst müssen die neuen Geräte mit solch einem Chip ausgerüstet sein, nach einem bestimmten Zeitraum müssen auch bestehende Geräte nachgerüstet werden», sagt Holderegger.
Mehrere Jahre bis zur Einführung
Noch ist es nicht so weit: Gesetze müssen geändert werden und das Parlament muss der Registrierung zustimmen. Das dauert mehrere Jahre. Es stellen sich heikle Fragen: Wie verhältnismässig ist diese Lösung? Wie verträgt sie sich mit dem Datenschutz? Politisch ist die Drohnen-Registrierung also noch lange nicht durch.