- Am Bundesstrafgericht in Bellinzona steht heute Montag ein Fall von beträchtlicher Trageweite an: Der 100-Millionen-Euro-Betrugsfall des russischen Eisenbahnkonzerns Transmashholding.
- In dem Ausnahmeprozess steht auch die Schweizer Bundesanwaltschaft im Fokus.
- Diese musste einen zweiten Anlauf nehmen, um diesen Fall vor Gericht zu bringen.
Vor sechs Jahren hat die Bundesanwaltschaft in dem Fall eine Schlappe erlitten. Das Bundesstrafgericht wies die über 650 Seiten dicke Anklageschrift zurück mit der Begründung, es mangle ihr an Struktur. Die Bundesanwaltschaft gab darauf zu Protokoll, diesen Fall möglichst schnell in der richtigen Form wieder nach Bellinzona bringen zu wollen.
Sechs Jahre später liegt sie jetzt also vor, die 100 Seiten kürzere und damit immer noch 550 Seiten dicke und mit über 2700 Fussnoten versehene Anklageschrift der Bundesanwaltschaft. Sie behandelt den Betrugsfall um den russischen Eisenbahnkonzern Trashmashholding. Den drei ausländischen Angeklagten wird vorgeworfen, 100 Millionen Euro abgezweigt zu haben.
Lange Vorwurfliste der Bundesanwaltschaft
Transmashholding wollte Geld im Westen anlegen. Die drei Angeklagten, so der Vorwurf, verschoben die 100 Millionen Euro mithilfe komplizierter Transaktionen von einer Bank zur nächsten, liessen dabei mutmasslich auch Geld in den eigenen Sack fliessen – bis eine Schweizer Bank in Zürich bei der Schweizerischen Geldwäscherei-Meldestelle Alarm schlug.
Die Vorwurfsliste der Bundesanwaltschaft ist lang: Ungetreue Geschäftsführung, Betrug, Urkundenfälschung, Veruntreuung, Geldwäscherei. Die drei Angeklagten sassen seit Eröffnung des Verfahrens vor rund zehn Jahren mehrere Monate lang im Gefängnis, zwei von ihnen wurden längst entlassen.
Ab heute verhandelt das Bundesstrafgericht in Bellinzona zwei Wochen lang diesen Fall des russischen Eisenbahnkonzerns, der zu den grössten und langwierigsten der Bundesanwaltschaft gehört.