- Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat die Wohnung der Hauptverdächtigen im Fall einer Kindstötung zurecht abgehört.
- Das Bundesgericht hebt das Urteil des Solothurner Obergerichts auf, das die verdeckten Ermittlungen als unverhältnismässig beurteilt hatte.
- Das unterdessen getrennt lebende Elternpaar wird verdächtigt, 2010 seinen rund zweimonatigen Sohn getötet zu haben.
- 2012 musste ihre sieben Wochen alte Tochter zudem wegen mutmasslicher Misshandlungen operiert werden.
- Ob die Eltern je vor Gericht kommen, ist noch nicht entschieden.
Wie und warum genau der Bub mit nicht mal zwei Monaten gestorben ist, weiss man bis heute nicht. Gesichert ist nur, dass er zuvor schwer misshandelt worden war. Weil die Eltern jede Aussage verweigerten, was ihr Recht ist, kamen die Ermittlungen nicht voran.
Verdeckte Ermittlungen nach zweitem Vorfall
Anderthalb Jahre später brachten die Eltern ihre siebenmonatige Tochter schwer verletzt ins Spital. Die Untersuchung wies auf ein Schütteltrauma hin. Jetzt griffen die Behörden zu einem ungewöhnlichen Mittel.
Weil die Eltern weiterhin nichts sagen wollten, setzte die Staatsanwaltschaft über einen Zeitraum von anderthalb Jahren sechs verdeckte Ermittler auf das Paar an. Sie sollten im Umfeld und direkt bei den Verdächtigen recherchieren und so weitere Erkenntnisse gewinnen. Zusätzlich wurden die Verdächtigten zeitweise in ihrer Wohnung abgehört.
Solothurner Obergericht stützt Ehepaar
Die Eltern wehrten sich im Nachhinein gegen diese Methoden und bekamen zuerst Recht. Das Solothurner Obergericht entschied, in diesem Fall sei es illegal und unverhältnismässig gewesen, verdeckt zu ermitteln und die Verdächtigen abzuhören.
Mit den verdeckten Ermittlungen hätten die Behörden versucht, das Vertrauen der Eltern zu gewinnen und sie zu einem Geständnis zu verleiten. Damit habe man das Recht der Beschuldigten, die Aussage zu verweigern, umgehen wollen.
Bundesgericht stützt die Ermittler
Das Bundesgericht hat jetzt anders entschieden. Verdeckt zu ermitteln und Telefone anzuzapfen sei legitim gewesen, weil es um einen schlimmen Verdacht gehe und die Ermittler anders nicht weiter gekommen seien.
Laut Bundesgericht dürfen verdeckte Ermittler grundsätzlich mit Verdächtigen ins Gespräch kommen. Lediglich, sie zu Aussagen zu drängen, sei nicht erlaubt. Vor Gericht verwertbar sei nur, was die Verdächtigen von sich aus sagten.
Ob es einen Prozess gibt, ist ungewiss
Was die verdeckten Ermittler tatsächlich herausgefunden haben, ist unklar. Ungewiss ist auch, ob das vor Gericht dereinst eine Rolle spielen wird. Die Ermittlungen der Solothurner Staatsanwaltschaft laufen noch. Ob die Eltern je vor Gericht kommen, ist noch nicht entschieden.