- Das Bundesgericht verurteilt die Swisscom wegen Verstosses gegen das Kartellgesetz.
- Das Telekomunternehmen habe seine Monopolstellung beim ADSL-Netz missbraucht.
- Das Bundesgericht bestätigt eine vorinstanzlich verhängte Busse von rund 186 Millionen Franken.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte 2009 festgestellt, dass die Swisscom durch ihre Preispolitik bei ADSL-Diensten bis zum 31. Dezember 2007 ihre Wettbewerber behindert habe. Die Swisscom sei einerseits als ADSL-Anbieterin tätig gewesen, andererseits habe sie anderen Anbietern auch das für Breitbandinternet notwendige Vorprodukt geliefert. Die Wettbewerber hätten diese Vorleistung benötigt, um ihren Endkunden ebenfalls Breitbandinternet via ADSL anbieten zu können.
Die Weko beurteilte das fragliche Verhalten als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und verhängte eine Sanktion von rund 220 Millionen Franken. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte auf Beschwerde der Swisscom den Entscheid der Weko inhaltlich, senkte die Sanktion aber auf 186 Millionen Franken.
Die Swisscom zog das Urteil schliesslich weiter ans Bundesgericht. Nun wurde der Telekomanbieter auch in letzter Instanz verurteilt. Die vom Bundesgericht bestätigte Busse von 186 Millionen Franken ist nicht mehr zu beanstanden.
Swisscom bedauert den Entscheid
Die Swisscom bedauert den Entscheid des Bundesgerichts und hält die Sanktion für nicht gerechtfertigt. Das Angebot hätte den Mitbewerbern von Anfang an ermöglicht, eigene Breitbandinternetdienste zu vermarkten. Die vom Bundesverwaltungsgericht auferlegte und nun vom Bundesgericht
bestätigte Busse sei von Swisscom bereits 2016 bezahlt
worden.