- Die Schokoladenhasen von Lindt & Sprüngli geniessen gemäss Bundesgericht Markenschutz.
- Das Unternehmen gewinnt einen Rechtsstreit mit dem deutschen Unternehmen Lidl.
- Dieses hat ihre eigenen Schokohasen in einer ähnlichen Verpackung vermarktet, was nun nicht mehr erlaubt ist.
Das Bundesgericht schreibt in einer Mitteilung, dass der von Lidl vertriebene Schokoladenhase «in Form und Ausstattung» stark an das Konkurrenzprodukt von Lindt & Sprüngli erinnere. Die beiden Produkte seien «verwechselbar», also zu ähnlich zueinander. Das Handelsgericht, die Vorinstanz, hatte 2021 die Klage noch abgewiesen.
Das oberste Schweizer Gericht führte unter anderem aus, dass die Lindt-Goldhasen gemäss demoskopischen Umfragen «beim Publikum allgemeine Bekanntheit» erlangt hätten. Und: «Aufgrund ihres Gesamteindrucks lösen die Lidl-Hasen naheliegend Assoziationen zur Form des Lindt-Hasen aus; in der Erinnerung des Publikums können sie nicht auseinandergehalten werden.»
Das oberste Schweizer Gericht heisst daher die Beschwerde des Schweizer Traditionsunternehmens gut. Dem von Lindt & Sprüngli gegenüber Lidl geforderten Verbot wird deshalb stattgegeben. Die Schokohasen von Lidl müssen vernichtet werden.