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Bundesgerichtsentscheid Niederlage für Lidl: Lindt-Goldhase geniesst Markenschutz

  • Die Schokoladenhasen von Lindt & Sprüngli geniessen gemäss Bundesgericht Markenschutz.
  • Das Unternehmen gewinnt einen Rechtsstreit mit dem deutschen Unternehmen Lidl.
  • Dieses hat ihre eigenen Schokohasen in einer ähnlichen Verpackung vermarktet, was nun nicht mehr erlaubt ist.
Lindt-Goldhasen stehen im Regal.
Legende: Die Lindt-Osterhasen geniessen Markenschutz. Das hat das Schweizer Bundesgericht entschieden. Keystone/WALTER BIERI

Das Bundesgericht schreibt in einer Mitteilung, dass der von Lidl vertriebene Schokoladenhase «in Form und Ausstattung» stark an das Konkurrenzprodukt von Lindt & Sprüngli erinnere. Die beiden Produkte seien «verwechselbar», also zu ähnlich zueinander. Das Handelsgericht, die Vorinstanz, hatte 2021 die Klage noch abgewiesen.

Audio
Aus dem Archiv: Grosser Ansturm für Schokoladenmuseum
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 10.09.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 33 Sekunden.

Das oberste Schweizer Gericht führte unter anderem aus, dass die Lindt-Goldhasen gemäss demoskopischen Umfragen «beim Publikum allgemeine Bekanntheit» erlangt hätten. Und: «Aufgrund ihres Gesamteindrucks lösen die Lidl-Hasen naheliegend Assoziationen zur Form des Lindt-Hasen aus; in der Erinnerung des Publikums können sie nicht auseinandergehalten werden.»

Das oberste Schweizer Gericht heisst daher die Beschwerde des Schweizer Traditionsunternehmens gut. Dem von Lindt & Sprüngli gegenüber Lidl geforderten Verbot wird deshalb stattgegeben. Die Schokohasen von Lidl müssen vernichtet werden.

Regionaljournal AG/SO, 29.09.2022, 12:00 Uhr ; 

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