- Beim Hardturm-Stadion geht es nun doch mal einen Schritt voran: Das Bundesgericht hat zwei Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen.
- Jetzt kann die Stadt Zürich mit dem Gestaltungsplan und dem Baugesuch vorwärts machen.
- Allerdings können auch diese wieder angefochten werden.
Zwei Beschwerden waren seit vergangenem August gegen die Abstimmung vom September 2020 hängig. Beide hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Am Freitag sind die beiden Urteile publiziert worden.
Die erste Stimmrechtsbeschwerde richtete sich gegen die Abstimmungsinformation über das Sicherheitskonzept. Der Rekurrent war der Ansicht, dass sich die Sicherheitslage verschlechtern würde, weil Gästefans via eine Passerelle und einen Tunnel ins Stadion geschleust würden.
Stimmberechtigte angemessen informiert
Darüber hätten die Behörden die Stimmberechtigten vor der Abstimmung aber zu wenig aufgeklärt, kritisierte er. Nach dem Bezirksrat und dem Zürcher Verwaltungsgericht kam jetzt aber auch das Bundesgericht zum Schluss, dass die Zürcherinnen und Zürcher angemessen informiert worden seien. Das Sicherheitskonzept sei in der Abstimmungszeitung behandelt worden, heisst es im Bundesgerichtsurteil.
Es sei darauf hingewiesen worden, dass die Sicherheit bereits im Jahr 2018 bei der damaligen Abstimmung zu den Baurechtsverträgen thematisiert worden sei. Die Stimmberechtigen hätten sich also schon zwei Jahre vorher zu diesem Aspekt eine Meinung bilden können.
Schulhauspläne waren nicht ausschlaggebend
Die zweite Stimmrechtsbeschwerde stammte von drei Privatpersonen und zielte auf das Schulhaus, das in einem der Wohntürme geplant ist. Dies sei erst nach der Abstimmung bekannt geworden, kritisierten die Stadion-Gegner. Auch diese Beschwerde wies nun aber nach dem Bezirksrat und dem Verwaltungsgericht auch das Bundesgericht ab.
Die Frage des Schulhauses sei für die Abstimmung nicht entscheidend gewesen, schreibt das Bundesgericht. Es sei auch fraglich, ob wirklich mehr Stimmberechtigte ein Nein in die Urne geworfen hätten, wenn sie vorher von den Schulhausplänen gewusst hätten.
Es sei durchaus möglich, dass es mit der Information über das Schulhaus sogar eine grössere Zustimmung gegeben hätte. Die Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen lag bei über 18 Prozent. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich mehr als 9 Prozent wegen eines Schulhauses eine andere Meinung gebildet hätten.
Weitere Verzögerungen möglich
Mit diesen beiden Bundesgerichtsurteilen kann die Stadt Zürich nun die nächsten Schritte vorantreiben: Der Regierungsrat kann den Gestaltungsplan genehmigen, danach folgt das Baugesuch. Allerdings könnten Kritiker auch gegen den Gestaltungsplan und das Baugesuch wieder durch alle gerichtlichen Instanzen rekurrieren.
Je nach Klagefreudigkeit der Stadion-Gegner würde sich das Projekt also um weitere zwei bis fünf Jahre verzögern. Bis der erste Ball über den Rasen rollt, könnte es also trotz der aktuellen Bundesgerichtsurteile noch Jahre dauern.
Die Stadt Zürich zeigte sich in einer Stellungnahme erfreut. «Zürich will das neue Stadion. Nach der deutlichen Zustimmung an der Urne war die rekursbedingte Verzögerung umso ärgerlicher. Nun kann die Bauherrschaft endlich weiterplanen», liess sich der zuständige Stadtrat André Odermatt (SP) in einer Medienmitteilung zitieren.