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Bundesgerichtsurteil Handy darf durchsucht werden, auch wenn Nacktbilder drauf sind

Laut Bundesgericht ist es heute üblich, intime Fotos auf dem Handy zu haben. Nacktfotos von der Freundin sind deshalb kein Argument, warum die Staatsanwaltschaft das Mobiltelefon nicht durchsuchen darf.

Worum geht es? Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ermittelte gegen einen Mann, der über sieben Kilogramm Kokain in die Schweiz eingeführt haben soll. Der Mann wehrte sich dagegen, dass die Behörden sein Mobiltelefon durchsuchen, mit dieser Begründung: Auf dem Gerät seien Nacktfotos und intime Videos von ihm und seiner Freundin gespeichert, an denen er ein Geheimhaltungsinteresse habe.

Wie lautet das Urteil? Vor Bundesgericht fand der Mann kein Gehör. In einem am Freitag publizierten Leitentscheid legt das Gericht dar, das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Straftat sei wichtiger als die Privatsphäre des Mannes. Die «Nutzungsgewohnheiten der Menschen hätten sich geändert», und es habe heute «als notorisch zu gelten, dass Smartphones viele sensible Daten enthalten», schreibt das Gericht. Anders gesagt: Es sei heute normal, Nacktfotos und Sexvideos von sich selbst auf dem Handy zu haben. Dass die Behörden bei der Durchsuchung darauf stiessen, sei kein Grund für ein Geheimhaltungsinteresse.

Jugendlicher hält Smartphone
Legende: Die meisten haben heutzutage auf ihrem Mobiltelefon private Daten und Fotos. KEYSTONE / DPA / Karl-Josef Hildenbrand

Haben heute wirklich alle Nacktfotos und Sexvideos von sich auf dem Handy? «Das trifft kaum zu. Es ist eher eine Minderheit», sagt Daniel Süss, Professor für Medienpsychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Gerade unter Jugendlichen erlebten die Polaroidkameras ein Revival. «So bleiben intime Bilder als Unikate zumindest ein wenig besser kontrollierbar.» Das Verschicken von erotischen Bildern sei bei Jugendlichen hingegen eher rückläufig. Gemäss James-Studie 2024 haben über 90 Prozent der Jugendlichen noch nie Bilder oder Videos von sich versandt.

Dürfen die Behörden mein Handy durchsuchen?

Box aufklappen Box zuklappen

Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen ein Handy beschlagnahmen, wenn sie einen Verdacht auf eine Straftat haben oder Gefahr droht. Durchsuchen dürfen sie es aber nur mit schriftlichem Durchsuchungsbefehl. «Die Polizei hat in der Praxis einen erheblichen Spielraum, ein Smartphone zu beschlagnahmen und es durchsuchen zu lassen», sagt Anwalt Martin Steiger.

Den Pin zur Entsperrung des Handys muss man der Polizei aber nicht bekannt geben. Wenn man ein langes Passwort wählt und das Entsperren mittels Fingerabdruck oder Gesichtserkennung deaktiviert, verhindert man, dass die Polizei das Gerät sofort sichten kann. Betroffene Personen können auch eine sogenannte Siegelung des Geräts verlangen. Die Behörden dürfen das Gerät dann erst durchsuchen, wenn ein Zwangsmassnahmengericht über die Entsiegelung entschieden hat. Das gibt den Betroffenen Zeit, sich mit einem Anwalt zu beraten.

Was ist das Problem? Man hat es nicht immer selbst in der Hand, ob ein Natel in die Hände der Polizei gerät. Im konkreten Fall ist die Freundin des Mannes nicht straffällig geworden und hatte keinen Einfluss darauf, dass die Beamten ihre Nacktfotos und Sexvideos zu Gesicht bekommen. Laut Süss könnte das Urteil dazu beitragen, dass Menschen allgemein vorsichtiger werden und weniger intime Bilder mit dem Smartphone herstellen. «Aber das Bewusstsein, dass die Inhalte sich ungewollt verbreiten oder von anderen eingesehen werden könnten, hat bereits zugenommen.» Dass zum Beispiel jemand aus Rache intime Bilder online stellen kann, ist als Problem schon länger erkannt.

Was läuft auf politischer Ebene? «In der Politik besteht auf allen nationalen und internationalen Ebenen die Tendenz, den Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten immer mehr Möglichkeiten für die Überwachung und den Zugang zu Daten auf Smartphones zu geben», sagt der Anwalt und Experte für Recht im digitalen Raum, Martin Steiger. «In der Schweiz können neuerdings Asylsuchende faktisch gezwungen werden, den Zugang zu ihren Smartphones für die Auswertung der Daten zu gewähren.» Die Thurgauer Regierung beispielsweise wollte der Polizei das Recht geben, präventiv Handyinhalte zu überprüfen – ohne Tatverdacht oder unmittelbar drohende Gefahr. Erst das Kantonsparlament stoppte das Ansinnen.

Wie haben andere Gerichte entschieden? Der Europäische Gerichtshof hat vor einem Jahr entschieden, dass die Polizei Mobiltelefone auch bei leichten Straftaten durchsuchen darf, wenn ein Gericht das vorher prüft. Für die Schweiz ist dieses Urteil aber nicht direkt anwendbar.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 4.4.2025, 12.03 Uhr; sten

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