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Bundesgerichtsurteil Wer zahlt die Behandlungskosten von angefahrenen Katzen?

Die Gemeinde ist laut Bundesgericht nicht dazu verpflichtet, die Tierarztkosten einer angefahrenen Katze zu übernehmen.

Um diesen Fall geht es: In der Gemeinde Neuendorf wurde 2022 eine verletzte Katze aufgefunden. Die Polizei brachte sie in die Tierklinik Mittelland AG, die lebensrettende Massnahmen einleitete und ein Schädeltrauma und einen Kieferbruch behandelte. Die Behandlungskosten betrugen rund 3300 Franken. Wem die Katze gehört, konnte nicht eruiert werden, da das Tier keinen Chip trug. Die Klinik bat die Gemeinde Neuendorf, die Kosten für die Behandlung zu übernehmen, was diese ablehnte. In letzter Instanz entschied nun das Bundesgericht, dass die Gemeinde die Kosten nicht übernehmen muss.

Wer sonst übernimmt die Kosten? Das Bundesgericht hielt im Urteil fest, dass die Halterin oder der Halter der Katze dazu verpflichtet ist, deren medizinische Behandlung zu übernehmen. Die Frage, wer die Behandlung zahlt, wenn nicht herausgefunden werden kann, wem die Katze gehört, bleibt nach dem Urteil ungeklärt. Das Bundesgericht hält lediglich fest, dass die Tierklinik den zivilrechtlichen Weg einschlagen kann, um die Kosten der Polizei anzulasten, die die Katze in die Klinik gebracht hat. So würde letztlich die Gemeinde oder der Kanton zur Kasse gebeten, wo die Polizeiangehörigen angestellt sind. Da stellt sich aber die Frage, ob auch eine Privatperson Gefahr läuft, dass sie die Behandlungskosten übernehmen muss, wenn sie eine verletzte Katze in eine Klinik bringt.

Es besteht die Gefahr, dass sich am Ende niemand mehr um diese Findeltiere kümmern will.
Autor: Roberto Mossi Präsident Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte

Das sagen die Tierärztinnen und Tierärzte: Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST nimmt das Urteil zur Kenntnis. Tierarztpraxen würden aufgrund solcher Fälle jährlich auf Kosten in der Grössenordnung von Tausenden von Franken sitzen bleiben. Roberto Mossi, Präsident der GST sagt zudem, dass die Fälle häufiger würden: «Gerade grössere Praxen, die den Notfalldienst für eine ganze Region stellen, müssen immer mehr Findeltiere behandeln.» Die GST pocht daher auf eine gesetzliche Regelung: «Wenn weiterhin unklar bleibt, wer die Kosten für diese Behandlungen übernimmt, besteht schon die Gefahr, dass sich am Ende niemand mehr um diese Findeltiere kümmern will.»

Das sagt der Tierschutz: Gerade wenn kompliziertere Therapien anstehen, könne die Unklarheit bei der Übernahme von Behandlungskosten problematisch sein, sagt Julika Fitzi, Leiterin Tierschutz bei Schweizer Tierschutz STS. Sie hält es für möglich, dass sich Tierärztinnen und Tierärzte dann auch eher dafür entscheiden, ein Tier einzuschläfern, um nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Gemäss Julika Fitzi würde eine Chip- und Registrierungspflicht für Katzen hier Abhilfe schaffen. «Bei Entscheiden über grössere Operationen etwa wäre es schon hilfreich, wenn man die Besitzer kontaktieren kann und diese mitsprechen können.» Zudem komme es auch vor, dass sich die Halterin oder der Halter des Tiers absichtlich nicht meldet, wenn die Gefahr besteht, dass grössere Kosten anstehen.

Tierarzt untersucht Katze, hält den Kopf sanft.
Legende: Kann nicht herausgefunden werden, wem eine angefahrene Katze gehört, bleiben Tierarztpraxen häufig auf den Behandlungskosten sitzen. Keystone/LAURENT GILLIERON

Diskussion um Chippflicht: Der Schweizer Tierschutz STS schätzt, dass nur rund ein Drittel der Katzen in der Schweiz registriert sind. Eine Registrierungspflicht war im nationalen Parlament schon mehrfach Thema, fand bisher aber keine Mehrheit. Jüngst bestätigte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gegenüber dem «Blick» jedoch, dass Abklärungen für eine Registrierungspflicht laufen. Kritikerinnen und Kritiker sagen, der administrative Aufwand und die Kosten einer solchen Pflicht seien zu gross.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 22.1.25, 12:03 Uhr;stal ; 

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