Der Bundesrat will seine Möglichkeiten als Hauptaktionär der bundesnahen Betriebe besser nutzen – und damit die Entwicklung der Entlöhnungen von Geschäfts- und Verwaltungsratsvorsitzenden mehr in die eigene Hand nehmen. Dazu sieht er vor:
- Die Statuten der Aktiengesellschaften Post, SBB, Skyguide, Ruag Holding, der Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft Sifem und des Betreibers der Tierverkehrsdatenbank Identitas werden so ergänzt, dass jährlich eine Obergrenze für die Löhne festgesetzt werden kann.
- Der variable Lohnanteil der Geschäftsleitungsmitglieder dieser Firmen darf nicht mehr als 50 Prozent des Fixlohnes betragen.
- Die Nebenleistungen an die Geschäftsleitungsmitglieder dürfen nicht mehr als 10 Prozent des Fixlohnes betragen.
- Diese Änderungen sollen spätestens anlässlich der ordentlichen Generalversammlungen der Aktiengesellschaften im Jahr 2018 umgesetzt werden.