- Der Bundesrat hat beschlossen, dass lebende Panzerkrebse vor dem Kochen betäubt werden müssen.
- Gastronomen leisteten vergeblich Widerstand.
- Die Änderungen treten Anfang März in Kraft.
Heute werden die Tiere in der Regel lebend ins kochende Wasser geworfen. Mit diesem umstrittenen, aber weit verbreiteten Umgang mit Panzerkrebsen ist nun Schluss. In Zukunft müssen die Tiere betäubt werden. Restaurants, die Hummer anbieten, werden also ihre Küchen nachrüsten müssen.
In Gastrokreisen hat das bereits für rote Köpfe gesorgt. Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält der Bundesrat aber daran fest, die bisher nur für Wirbeltiere geltende Betäubungspflicht auf Panzerkrebse auszudehnen. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese ebenfalls leidens- und empfindungsfähig sind.
Auch müssen Panzerkrebse vor der Tötung schonender gehalten werden. Sie dürfen zwar gekühlt, aber nicht mehr direkt auf Eis oder in Eiswasser transportiert werden. Zudem müssen im Wasser lebende Arten neu immer in ihrem natürlichen Milieu gehalten werden. Ein Importverbot scheint hingegen nicht mehrheitsfähig. Der Nationalrat hat dies abgelehnt.
Weitere Schutz-Massnahmen für Tiere
- Der Handel mit illegal importierten Hunden soll eindämmt werden: Wer einen Hund verkaufen will, muss im Inserat zwingend eine Adresse und die Herkunft des Tiers angeben.
- Bei Hunden sind sämtliche Bellstopp-Geräte verboten, die durch Lautäusserungen des Hundes ausgelöst werden, unabhängig vom Grund des Bellens. Bisher waren Geräte, die ausschliesslich Wasser oder Druckluft ausstossen, von diesem Verbot ausgenommen.
- Beim gewerbsmässigen Verkauf von Heimtiergehegen müssen die Anbieter schriftlich informieren, welche Tierart im jeweiligen Käfig gesetzeskonform gehalten werden kann. Zudem müssen die Händler Informationen zur Haltung der Tiere abgeben.
- Wer Ausstellungen oder Sportanlässe organisiert, muss dafür sorgen, dass die Tiere von kompetenten Personen betreut werden. Die Verantwortung für die Tiere liegt aber weiterhin bei den Haltern. Der Veranstalter muss jedoch eingreifen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen. Tiere, die durch die Situation überfordert sind, müssen aus den Veranstaltungsräumen entfernt werden.
- Besonders geschont werden sollen scheue, auf Flucht eingestellte Tierarten wie Meerschweinchen, Kaninchen und Küken. Diese dürfen an Ausstellungen, Börsen oder Märkten nicht mehr in Streichelzoos gehalten werden. Permanente Streichelzoos, wo sich die Tiere in vertrauter Umgebung jederzeit zurückziehen können, sind hingegen weiterhin erlaubt.
- Verschärft werden auch die Vorschriften für Tierversuche: Jedes Institut oder Labor, das Tierversuche durchführt, muss einen speziell ausgebildeten Tierschutzbeauftragten bestimmen.