- Der Bundesrat widerruft eine von ihm verhängte Blockade der Wiederausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien.
- Ein Verbot der Ausfuhr in der Schweiz gewarteter oder reparierter Einzelteile käme einer Beschlagnahmung saudischen Eigentums gleich, heisst es in einer Mitteilung.
- Dafür fehle die rechtliche Grundlage, so das Wirtschaftsdepartement.
Die Einzelteile und Baugruppen von Flugabwehrsystemen wurden für Reparatur- und Wartungsarbeiten in die Schweiz gebracht und sollten danach wieder nach Saudi-Arabien exportiert werden. Der Bundesrat untersagte dies Ende Oktober 2018. Dieser Entscheid stand in Zusammenhang mit der Ermordung des saudischen Journalisten Jamal Kashoggi in Istanbul.
Nun macht er diese Blockade rückgängig. Es ermangle ihr an gesetzlicher Grundlage, faktisch bedeute sie eine Beschlagnahmung von Gütern, die Saudi-Arabien gehören, so die Begründung des Wirtschaftsdepartements.
Ausfuhr mit Beschränkungen möglich
Damit gilt im Bezug auf Saudi-Arabien wieder die ursprüngliche, auf einem Bundesgerichtsentscheid von 2016 basierende Praxis. Diese erlaubt die Ausfuhr von Munition und Ersatzteilen für Luftabwehrsysteme, bei denen kein Grund zur Annahme besteht, dass sie im Jemen-Krieg eingesetzt werden.