Die Vorgeschichte
- Im ersten Anlauf ist der Bundesrat mit dem Tabakproduktegesetz gescheitert.
- Die Räte wollten kein Werbeverbot für Tabak und schickten den Entwurf zurück an den Absender.
- Jetzt präsentiert der Bunderat einen neuen Entwurf.
Die Regierung hat am Freitag einen Gesetzesentwurf mit den weniger umstrittenen Teilen in die Vernehmlassung geschickt. Dazu gehört insbesondere ein schweizweites Verbot des Verkaufs von Zigaretten an Minderjährige.
Der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten wird im Gesetzesentwurf ebenfalls geregelt: Der Bundesrat will diesen neu gestatten, allerdings ebenfalls nur für Konsumenten ab 18 Jahren. Künftig soll zudem Snus vermarktet werden dürfen.
Und: Im Internet und in den Gratiszeitungen sollen keine Tabakprodukte beworben werden dürfen.