Seit Eveline Widmer-Schlumpf Christoph Blocher aus der Regierung geworfen hat, agiert die SVP nach der Regel: Wer ohne Nomination der Fraktion eine Wahl in den Bundesrat annimmt, fliegt aus der Partei. Das gilt seit 2008.
Im eigenen Lager gibt es kaum Zweifel an diesem harten Kurs – zumindest nicht öffentlich. Andere Parteien unter der Bundeshauskuppel sehen das etwas anders. Die Kritik geht von «Diktatur» bis «verfassungswidrig».
Davon will SVP-Präsident Toni Brunner nichts wissen: «Wir haben das Vorschlagsrecht, das Parlament die Wahlfreiheit.» Die vorgeschlagenen Kandidaten erfüllten sämtliche Anforderungskriterien und würden zudem die Sprachregionen angemessen vertreten. «Auf eine Diskussion über einen vierten Kandidaten lasse ich mich gar nicht ein», so Brunner.
Störmanöver abblocken
Der SVP-Präsident pocht auf sein Dreierticket und will so jegliche Störmanöver acht Tage vor der entscheidenden Wahl im Keim ersticken. Doch die Klausel hat eine Hintertür.
Die Mitgliedschaft in der SVP erlischt gemäss Parteistatuten zwar automatisch bei der Wahl eines nicht von der Fraktion nominierten SVP-Mitglieds in den Bundesrat. Das gilt aber nicht absolut: Mit Zweidrittelsmehrheit können die Bundeshausfraktion und der Zentralvorstand beschliessen, das abtrünnige Mitglied wieder in die Partei aufzunehmen.